1. Das Verfahren wird als e-Vergabe durchgeführt. Die Kommunikation und Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" (vgl. Ziff.I.3) zu erfolgen 2..Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sicherzustellen, dass ihre bzw. seine Werbung den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und den guten Sitten entspricht. Die Grundsätze des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen sind zu beachten. Bei erheblichen Verstößen gegen Rechtsvorschriften sowie bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung (u.a. wegen des Geschlechtes, der Abstammung, der Herkunft) besteht zwischen den Vertragspartnern Einigkeit, dass die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber den konkreten Vorgang mit Nennung der Daten der Vertragspartnerin bzw. des Vertragspartners an zuständige Stellen melden darf. Im Falle von diskriminierender Werbung wird die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber die beanstandete Werbung an den Deutschen Werberat - Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. Deutscher Werberat, Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin, melden. Das Ergebnis der Einschätzung, insbesondere des Werberates, darf die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber veröffentlichen. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers aufgrund der Verletzung der Verpflichtungen nach Absatz 1 bleiben unberührt.