Der Bieter kann mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Eignung eine Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis für Bauleistungen bzw. in Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- u. Dienstleistungsbereich (z.B. PQ, AVPQ, ULV) vorlegen. Nicht präqualifizierte Bieter legen bitte die Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124 VOB) vor, mit dem sie ihre Eignung vorläufig nachweisen.
Mittels dem Formblatt 124-Bauleistungen (Eigenerklärung zur Eignung) in den Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:
1. Erklärung zur Register-Eintragung
2. Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A
3. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
4. Erklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation
5. Erklärung, zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
6. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Folgende Unterlagen/Nachweise sind zur Bestätigung der Eigenerklärung (auf Verlangen der Vergabestelle) vorzulegen:
zu 1.) Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer
zu 5.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, sonst Negativbescheinigung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
zu 6.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall
und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.