Auf dem Eckgrundstück zwischen Wilhelm-Pieck-Straße und Chransdorfer Straße in Großräschen wird die künftige Kindertagesstätte "Spatzennest" durch die Stadt Großräschen errichtet.Anschrift der Baustelle: Wilhelm-Pieck-Straße 111 01983 GroßräschenDie Kindertagesstätte umfasst die Bereiche der Kinderkrippe (U3), des Kindergartens (Ü3), ergänzende Räumlichkeiten für Personal, Bewegungsraum und Kinderrestaurant, sowie Freianlagen und Erschließungen.
Allgemeine Leistungen:- Werkstattzeichnungen, statische Nachweise, BemusterungenAußenmauerwerk:- 875m2 Verblendmauerwerk Klinker- 80m2 Filter- und Stukturmauerwerk Klinker- 142m Edelstahl- Winkelkonsolen- 21Stk Beton- Fertigteilstürze 2,5m-4m mit Formziegelvorsatz- 465m Rollschicht Attikaabschluss- 50Stk Formziegel als Ecken in verschiedenen WinkelnWärmedämmung:- 600m2 Fassadendämmung Steinwolle 18cm - 150m2 Perimeterdämmung XPSInnenmauerwerk:- 70m2 Verblendmauerwerk Klinker
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Dieses Vorhaben wird durch Zuwendung des Landes Brandenburg im Rahmen der Bund - Länder - Programme "Stadtumbau" und "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - Rückführung der städtischen Infrastruktur" - Soziale Infrastruktur gefördert.
Bieterfragen und Aufklärungsgesuche werden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg beantwortet und sind entsprechend auch über den Vergabemarktplatz an die Stadt Großräschen heranzutragen. Antworten der Vergabestelle sind zwingend bei der Angebotsbearbeitung zu beachten, ansonsten erfolgt ein Angebotsausschluss. Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen = 27.03.2025 Es wird um die Abgabe einer zusätzlichen Angebotsdatei im gaeb - .d84/x84/p84 - Format gebeten.
Unterlagen gemäß § 16a EU VOB/A - EU
gemäß §§108e, 299, 299b, 333, 334 u. 335a StGB
gemäß § 129 StGB
gemäß § 124 Abs. 1 GWB
gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB
gemäß § 261 StGB gemäß § 89c StGB
gemäß §§ 263, 264 StGB
gemäß §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5 StGB gemäß §§ §§ 232b bis 233a StGB
Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten
gemäß $ 124 GWB
gemäß § 124 Absatz 4 GWB
gemäß § 124 GWB
gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 6 GWB
gemäß § 123 GWB
gemäß §124 GWB
gemäß §129a StGB
-> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen--------Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.--------Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergeben-de Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (aufrufbar unter https://uea.publicprocurement.be/)Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.--------Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
-> Erklärung, dass weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet-> Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt->Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung--------Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.--------Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergeben-de Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (aufrufbar unter https://uea.publicprocurement.be/)Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.--------Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
-> Erklärung über die Eintragung in folgende Register (Handelsregister, Handwerksrolle o. Industrie- und Handelskammer) ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung vorliegt--------Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.--------Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergeben-de Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (aufrufbar unter https://uea.publicprocurement.be/)Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.--------Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
-> Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden-> Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen--------Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.--------Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergeben-de Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (aufrufbar unter https://uea.publicprocurement.be/)Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.--------Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- gemäß § 16 VOB/B und den besonderen Vertragsbedingungen- Abzüge für Bauwasser/-strom, Bauleistungsversicherung und Baustellenüberwachung gemäß den besonderen Vertragsbedingungen
- siehe Vergabeunterlagen (Besondere Vertragsbedingungen)
mit bevollmächtigtem Vertreter und gesamtschuldnerischer Haftung
keine