Die Stadt Großräschen beabsichtigt im Rahmen des mehrteilig angelegten Strukturwandelprojekts "CAMPUS IBA-Terrassen" Großräschen im 2. Bauabschnitt Teil 1 die Sanierung der IBA-Terassen, der zugehörigen Freiflächen und technischen Ver- und Entsorgungsanlagen am Standort Seestraße 100 in 01983 Großräschen. Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Los 19: Elektroinstallation Haus 1.
- 5 St Unterverteilungen mit Einbauten- 120 St Installationsgeräte- 1 St KNX-Anlagen- 35 m Kabeltrassen- 7.000 m Kabel/Leitungen bis 5x4 mm2- 170 St Leuchten unterschiedlicher Bauart- 35 St Sicherheitsleuchten- 1 St WC-Notruf- 1 St Brandmeldeanlagen mit bis zu 21 Rauchmeldern - 1 St EDV-Anlagen für bis zu 53 Ports- 1 St Baustromanlagen
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachungerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
"Dieses Projekt ist gefördert durch den Bund aus Mitteln des Investitionsgesetz Kohleregionen."
Bieterfragen und Aufklärungsgesuche werden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg beantwortet und sind entsprechend auch darüber an den AG heranzutragen. Antworten der Vergabestelle sind zwingend bei der Angebotsbearbeitung zu beachten, ansonsten erfolgt ein Angebotsausschluss.Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen = 01.04.2025.
Es wird um die Abgabe einer Angebotsdatei im gaeb - .d84/x84/p84 - Format gebeten (zusätzlich zum verpreisten LV als pdf-Datei).
Unterlagen gemäß § 16a VOB/A (EU)
gemäß §§108e, 299, 299b, 333, 334 u. 335a StGB
gemäß § 129 StGB
gemäß § 124 Abs. 1 GWB
gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 1 GWB
gemäß § 261 StGBgemäß § 89c StGB
gemäß §§ 263, 264 StGB
gemäß §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5 StGBgemäß §§ §§ 232b bis 233a StGB
gemäß $ 124 GWB
gemäß § 124 Absatz 4 GWB
gemäß § 124 GWB
gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 6 GWB
gemäß § 123 GWB
gemäß §124 GWB
gemäß §129a StGB
-> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
--------Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.--------Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergeben-de Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (aufrufbar unter https://uea.publicprocurement.be/)Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.--------Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.--------Gefordert wird ein Mindestjahresumsatz für vergleichbare Leistungen i.H.v. 400.000 EUR.
-> Erklärung, dass weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet-> Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt->Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung--------Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.--------Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergeben-de Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (aufrufbar unter https://uea.publicprocurement.be/)Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.--------Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
-> Erklärung über die Eintragung in folgende Register (Handelsregister, Handwerksrolle o. Industrie- und Handelskammer) ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sofern eine Verpflichtung zur Eintragung vorliegt--------Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.--------Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergeben-de Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (aufrufbar unter https://uea.publicprocurement.be/)Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.--------Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
-> Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden-> Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen--------Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.--------Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergeben-de Leistung mit dem Angebot- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (FB 124), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (aufrufbar unter https://uea.publicprocurement.be/)Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.--------Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- gemäß § 16 VOB/B und den besonderen Vertragsbedingungen- Abzüge für Bauwasser/-strom u. Bauleistungsversicherung, elektr. Bauüberwachung gemäß den besonderen Vertragsbedingungen
- siehe Vergabeunterlagen (Besondere Vertragsbedingungen)
keine