Der Auftrag gem. bisherigem Leistungsverzeichnis umfasste folgende Leistungen:
- Teilrückbau einer Vorhangfassade horizontal und vertikal und Erweiterung von Öffnungen in Außenwänden
- Anpassung/ Ergänzung der Unterkonstruktion der Vorhangfassade
- Abbruch von bestehenden Fenster und Türelementen
- Werkplanung, Montage, Lieferung von neuem Fenster- und Türelement (Haus 2)
- Fertigung und Montage einer Spindeltreppe (1-Geschoss, Haus 2)
- bestehenden Sonnenschutz einstellen und mit Textilbespannung versehen (Haus 2)
- Sonnenschutzanlage demontieren und passend zur bestehenden Pfosten-Riegel-Fassade
neue Sonnenschutzanlage liefern und montieren (Haus 3)
Leistungen neu:
- Abbruch bestehender Pfosten-Riegel-Fassaden EG und OG (Haus 2)
- Fertigung und Montage neuer Pfosten-Riegel-Fassaden im EG und OG inkl. Türöffnungen und
Fensterflügeln (Haus 2)
- Anforderungen gem . GEG Dreifach-Isolierverglasung mit neutralem Sonnenschutzglas Ug <
0,7 W/m2K, Ucw< 0,9 W/m2K
- Neue Entwässerungsrinne mit Laufschiene für Verschattung vor PRF
Kosten: Die Nachtragskosten betragen max. 153.000 EUR (brutto)
Begründung:
Im Zuge der Baumaßnahme wurde der Estrich im Erd- und Obergeschoss abgebrochen.
Durch eine Starkregensimulation wurden die Undichtigkeiten in der Pfosten-Riegel-Fassade festgestellt. Ebenso fehlt eine Fassadenrinne für die Regenentwässerung, sodass
Regenwasser über die barrierefreien Türöffnungen im Schwellenbereich eindringen konnte.
Durch diesen dauerhaften Wassereintritt ist die Pfosten-Riegel-Fassade im Fußpunkt korrodiert. Die Abdichtungen sind marode bzw. bereits kaputt. Um die Abdichtungsebene richtig anordnen und
aufbringen zu können, muss die Pfosten-Riegel-Fassade entfernt werden. Oberhalb der Gebäude
verläuft ein Betonkragarm, dieser hat sich im Laufe der Jahre gesetzt, sodass es zu Spannungen in der PRF kam. Die Fensterscheiben weisen Risse auf und die Türen lassen sich nur schwer öffnen und schließen. Ein Einstellen der Türen ist nicht mehr möglich.
In die neue Fassadenrinne muss zusätzlich eine Laufschiene für die bestehenden Verschattungselemente eingebaut werden, da diese sich aus den bisherigen Fußpunkten lösen und sich somit verhaken und nicht mehr funktionsfähig sind.
Aufgrund der laufenden Baumaßnahme und bereits zahlreich gebundener Firmen, ist es notwendig dass der Bauablauf nicht unnötig verzögert wird und die Baumaßnahme trotz Erneuerung der PRF kontinuierlich weiterlaufen kann. Eine Ausschreibung dieser Leistungen würden zu einem Baustopp des gesamten Bauvorhabens führen und somit zusätzliche Kosten (Vorhaltung, Vertragsanpassung/ Preisanpassung) verursachen.