Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich zur Erstellung des Angebots verwendet werden.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, z.B. solche, die die Preisermittlung und Angebotserstellung beeinflussen, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Bei nichtdeutschen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sie ist der für die Beurteilung des Inhalts einer abgegebenen Erklärung maßgebliche Text
Bis zum Ende der Angebotsfrist können Sie Ihr Angebot elektronisch über die Vergabeplattform zurückziehen. Danach sind Sie bis zum Ablauf der Bindefrist an Ihr Angebot gebunden.
Erklärt der Bieter seine eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Vertragsbestandteil und stehen diese im Widerspruch zu den Vergabeunterlagen, stellt dies eine unzulässige Änderung bzw. Ergänzung derselben dar und führt zum Angebotsausschluss. Gleiches gilt, sofern der Bieter AGB von Nachunternehmer erkennbar als Konditionen zugrunde legen will.
Ein für die Vergabeunterlagen erhobener Kostenersatz wird nicht erstattet. Sämtliche mit der Angebotserstellung / Angebotseinreichung in Verbindung stehenden Kosten (einschließlich etwaiger Kosten für Arbeitsproben und Mustern sowie Reisekosten etc.) werden nicht vergütet. Muster und Arbeitsproben gehen in das Eigentum der Auftraggeberin über.