Zum Nachweise der Eignung sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Präqualifikation geführt werden, zugelassene Präqualifikationsstellen: -PQ VOB, -PQ VOL, -ULV VOB und VOL sowie AVPQ