Der Bieter hat zum Nachweis Angaben gemäß § 46 VgV zu machen:
a) Angaben zu den technischen Fachkräften oder der technischen
Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen.
b) Nachweis erfolgreicher Abschluss eines Studiums mit Studienabschluss der Fachrichtungen Landschaftsplanung, Land-schaftspflege, Landschaftsarchitektur, Umweltschutz, Biologie, Land- / Forstwirtschaft, Umweltinformatik, Geografie, Geoinformatik oder vergleichbarer Studiengänge (mindestens Bachelor-Abschluss)