Begründung zur Anwendung der Sektorenverordnung (SektVO) bei der EU-weiten Ausschreibung des Stadtwerkeverbunds
Das ausgeschriebene Auftragsvolumen umfasst Lieferungen und Dienstleistungen, die sowohl den allgemeinen Aufgaben des Stadtwerkeverbunds als auch den spezifischen Anforderungen der Netzgesellschaft und des Verkehrsbetriebs zugutekommen.
Da etwa 75 % des Gesamtauftragsvolumens auf die Tätigkeiten der Netzgesellschaft und des Verkehrsbetriebs entfallen, werden die spezifischen Vorschriften der SektVO angewendet.
Die SektVO (§ 104 GWB) ist einschlägig, wenn ein wesentlicher Teil des Auftrags an Tätigkeiten in den Sektoren Energie, Wasser, Verkehr und Postdienste gebunden ist. Da die Tätigkeiten der Netzgesellschaft und des Verkehrsbetriebs in den Sektoren Energieversorgung und öffentlicher Verkehr ausgeführt werden und den überwiegenden Teil des Ausschreibungsvolumens darstellen, ist die Anwendung der SektVO in diesem Fall gerechtfertigt.
Begründung nicht-neutrale Ausschreibung
Die Entscheidung, das Gaswarngerät Ventis(R) Pro5 für die Ausschreibung in einem öffentlichen EU-Verfahren auszuwählen und dabei die Produktneutralität nicht zu berücksichtigen, wird wie folgt begründet:
1. Spezielle technische Anforderungen: Das Ventis(R) Pro5 erfüllt in besonderem Maße spezifische technische Anforderungen, die von keinem anderen Produkt auf dem Markt in gleichem Umfang abgedeckt werden. Dazu zählen etwa eine besonders hohe Sensorqualität, zuverlässige Echtzeit-Datenübertragung oder eine außergewöhnlich lange Batterielaufzeit, die für die beabsichtigte Nutzung in sicherheitskritischen Umgebungen von entscheidender Bedeutung ist.
2. Hohe Sicherheitsstandards: Das Ventis(R) Pro5 hat sich durch seine fortschrittlichen Sicherheitsmerkmale als überdurchschnittlich zuverlässig erwiesen. Dies umfasst unter anderem Mehrfachsensoren zur Erkennung von verschiedenen Gasen, Alarmsysteme zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit sowie robuste Bauweisen, die auch unter extremen Umweltbedingungen eine zuverlässige Funktion ermöglichen. Diese Sicherheitsstandards sind im Vergleich zu anderen Modellen marktführend.
3. Interoperabilität und Integration: Das Ventis(R) Pro5 bietet spezifische Schnittstellen und Kompatibilitäten mit bestehenden technischen Infrastrukturen und Überwachungssystemen, die für das betreffende Einsatzszenario unabdingbar sind. Eine Umstellung auf andere Geräte würde erhebliche zusätzliche Kosten durch notwendige Anpassungen oder neue Installationen verursachen.
4. Erfüllung von Vorgaben und Zertifikaten: Das Gerät ist bereits nach spezifischen Normen und EU-Richtlinien zertifiziert, was seine sofortige Einsatzbereitschaft gewährleistet. Eine erneute Zertifizierung alternativer Produkte könnte zeitaufwändig und kostspielig sein, was zu Verzögerungen im Projekt führen könnte.
5. Bewährte Leistung und Referenzen: Das Ventis(R) Pro5 hat in vergleichbaren Projekten und bei anderen öffentlichen Auftraggebern seine Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt. Die positive Resonanz aus der Praxis sowie vorhandene Referenzen unterstützen die Entscheidung, dieses Gerät auszuschreiben, um auf bewährte Lösungen zurückzugreifen.
6. Wartungsfreundlichkeit und Service: Der Hersteller des Ventis(R) Pro5 bietet ein besonders effizientes Wartungs- und Servicekonzept, welches eine schnelle Fehlerbehebung und Austauschmöglichkeiten im Falle von Defekten gewährleistet. Dadurch wird die Betriebssicherheit erheblich erhöht, während alternative Produkte diesen Serviceumfang nicht in gleicher Weise garantieren.
Insgesamt wird die Nichtberücksichtigung der Produktneutralität aufgrund der herausragenden technischen und praktischen Eigenschaften des Ventis(R) Pro5 als gerechtfertigt angesehen, da es für das beabsichtigte Einsatzszenario keine gleichwertige Alternative gibt.
Obwohl das Ventis(R) Pro5 aufgrund seiner herausragenden Eigenschaften als bevorzugte Lösung identifiziert wurde, erfolgt die Ausschreibung dennoch im Wettbewerb, da es sich um einen Händlervergleich handelt, an dem sich Vertragspartner des Herstellers beteiligen können.