Zum Nachweis hat der Bieter für sich und ggf. für Nachunternehmer mit seinem Angebot die geforderten Unterlagen vorzulegen. Die AG kann - soweit sie es für erforderlich hält - zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Die vorzulegenden Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein, es sei denn der aktuelle Gültigkeitszeitraum ist dem Nachweis entnehmbar.
Sollte der Bieter/die Bietergemeinschaft über die Eignungsanforderungen selbst nicht verfügen, besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe gem. § 47 VgV.
Bieter aus EU-Ländern, in denen die nachstehend benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen, bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Fehlende Eignung einer Bietergemeinschaft bzw. eines Einzelbieters hat den Ausschluss zur Folge.
Mitglieder der Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, die im Falle einer Eignungsleihe die Kriterien nicht erfüllen, sind zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn für ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder für einen benannten Unterauftragnehmer zwingende Ausschlusstatbestände nach § 123 GWB vorliegen.
Für Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn Leistungsfähigkeit bei mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft gegeben ist. Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt die entsprechenden Kapazitäten besitzt. Bieter können hinsichtlich fehlender eigener Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten und/oder Ressourcen von Unterauftragnehmern (Eignungsleihe) zurückgreifen.
Bietergemeinschaften
Zwecks gemeinsamer Abgabe eines oder mehrerer Angebote im Rahmen einer Ausschrei-bung und späterer Leistungserbringung können Bieter eine Bietergemeinschaft gründen.
Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt und haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Sie sind verpflichtet, einen bevollmächtigten Vertreter zu bestimmen, der als Ansprechpartner für die Auftraggeberin dienen soll.
Erklärungen und Nachweise, die sich nicht auf die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen, sind für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen.
Die Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft durch den Austausch eines Mitgliedsunternehmens ist mit Zustimmung der Auftraggeberin, zulässig wenn das Unternehmen nach Angebotsabgabe die erforderliche Qualifikation nicht verliert. (Formular 4.2EU)
Unterauftragnehmer gemäß § 36 VgV
Sofern Sie beabsichtigen, sich für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen anderer Unternehmen zu bedienen, müssen im Angebot Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsteile bezeichnet werden. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind die vorgesehenen Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmer vor Erteilung des Zuschlags zu benennen und die Verpflichtungserklärung einzureichen. Die erforderlichen Eignungsnachweise und Erklärungen können von der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung angefordert werden. Formular (4.3 EU und 4.4 EU)
Eignungsleihe gemäß § 47 VgV
Eine Eignungsleihe liegt vor, wenn ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte) in Anspruch nehmen will. Der Begriff der Eignungsleihe ist von der Unterauftragsvergabe nach § 36 VgV zu unterscheiden. (Formular 4.3 EU und 4.4 EU)
Sofern sich der Bieter für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter nach den hier beschriebenen Anforderungen bezieht, ist zu beachten, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen als Unterauftragnehmer einzusetzen sind.
Bestätigung Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. § 42 VgV
Bestätigung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
Bestätigung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter Frage stellt,
Bestätigung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist. (Formular 4.1 EU)
Angaben Befähigung + Erlaubnis Berufsausübung gem. § 44 VgV
Berufs- oder Handelsregisterauszug
Der Bieter / das geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft reicht einen Auszug (Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister - soweit er dort eingetragen ist - oder einen vergleichbaren Nachweis der Existenz des Unternehmens ein, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate ist.