Errichtung und Betrieb von Wasserstofftankinfrastruktur
VO: VgV Vergabeart:   Vorinformation Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.07.2024
18.07.2024 16:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Landkreis Spree-Neiße
DE172626351
Henrich-Heine-Straße 1
03149
Forst (Lausitz)
Deutschland
DE40G
info@lkspn.de
00 49 35629860
00 49 3562986-10088

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Brandenburg
t:03318661719
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
Vergabekammer@MWAE.Brandenburg.de
00 49 3318661719
00 49 331 8661652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63712600-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Ausschreibung wurde mit der Bekanntmachung vom 19. Juni 2024 im Amtsblatt der EU (ted - tenders electronic daily) veröffentlicht.
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 361356-2024
Kennzeichnung des Verfahrens: OJ S 118/2024 19/06/2024

Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform subreport unter folgender Internetadresse:
https://www.subreport.de/E56745837

Die Auftragsunterlagen und weiteren Bedingungen der Auftragsvergabe sind auf folgender Internetseite der Vergabeplattform subreport verfügbar:
https://www.subreport.de/E56745837

Der Landkreis Spree-Neiße/ Wokrejs Sprjewja-Nysa führt ein
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Förderung der Errichtung
und des Betriebes einer Wasserstofftankinfrastruktur im Gebiet des Landkreises Spree-Neiße/
Wokrejs Sprjewja-Nysa (auch "Projektgebiet" genannt) nach den Regelungen der Verordnung
über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) durch. Das
Projekt ist aufgrund der, gemäß Richtlinie der Staatskanzlei des Landes Brandenburg vom 24.
November 2020 zur Umsetzung der Finanzhilfen des Strukturstärkungsgesetzes für den Teil
Investitionsgesetz Kohleregion erforderlichen und am 6. Dezember 2023 erfolgten,
Entscheidung der Interministeriellen Arbeitsgruppe grundsätzlich förderfähig nach dem
Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen Artikel I - Investitionsgesetz Kohleregionen vom 8.
August 2020.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Mit der Ausschreibung soll die Errichtung und der Betrieb zukunftsfähiger
Wasserstofftankinfrastrukturen im Projektgebiet erreicht und gefördert werden, damit eine
bedarfsgerechte Wasserstofftankversorgung im Projektgebiet hergestellt wird und
aufrechterhalten werden kann. Der Zuschlagsbieter darf das Projekt realisieren und kann auf
Grundlage der grundsätzlich festgestellten Förderfähigkeit entsprechende Zuwendungen bei
der Investitionsbank des Landes Brandenburg für die Schaffung der
Wasserstofftankinfrastruktur beantragen, trägt jedoch das wesentliche unternehmerische
Risiko für die Errichtung und den Betrieb der entsprechenden Wasserstofftankinfrastruktur,
insbesondere das Betriebsrisiko selbst. Nähere Einzelheiten zur Förderung sind in den
Vergabeunterlagen dargestellt. Die Konzession ist in zwei Lose aufgeteilt.
Konzessionsgegenstand des Loses 1 ist die Errichtung und der Betrieb jeweils einer mobilen
Wasserstofftankstelle in der Stadt Forst (Lausitz)/ Barsc (Luzyca) und in der Stadt Spremberg/
Grodk. Die mobile Wasserstofftankstelle in der Stadt Forst (Lausitz)/ Barsc (Luzyca) soll
später in der Stadt Guben betrieben werden. Gegenstand des Loses 2 ist die Konzession zur
Errichtung eines Elektrolyseurs sowie einer festen Wasserstofftankstelle in der Stadt Forst
(Lausitz)/ Barsc (Luzyca). Die näheren Einzelheiten zu den Losen sind in den
Vergabeunterlagen dargestellt. Teilnahmeanträge und Angebote können nur für ein Los oder
für beide Lose eingereicht werden. Die Lose werden grundsätzlich separat vergeben. Der
Konzessionsgeber behält sich in Anlehnung an § 30 Abs. 3 VgV jedoch ausdrücklich vor, die Konzessionen für die Lose 1 und 2 zusammen an einen Bieter auf der Grundlage einer
losübergreifenden Bewertung zu vergeben. Hinsichtlich der näheren Einzelheiten zur Wertung
und Wertungsmatrix wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
15
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland
DE40G

Weitere Erfüllungsorte

Weitere Informationen

Angaben zu KMU

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) 1)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung 1)

---
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Zusätzliche Informationen

1.Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit
Teilnahmebogen, der für die Erstellung und Einreichung der Bewerbung entsprechend
ausgefüllt, wo notwendig und vorgesehen ergänzt und bei dem an den dafür vorgesehenen
Stellen die Person des Erklärenden benannt werden soll (§126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. 2.Die Teilnahmeunterlagen sind in deutscher Sprache
auszuführen. In Ausnahmefällen können internationale Fachbegriffe verwendet werden. 3.Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum
Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12
Monate sein, außer wenn in den Vergabeunterlagen etwas anderes bestimmt ist.
Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) anzugeben, mit Datum zu versehen und mit
dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihrer
Teilnahmeanträge, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder
betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Der Konzessionsgeber erhält - unter Wahrung
der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Konzessionsnehmers - sämtliche Rechte an
den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Die Bewerber stimmt mit
der Abgabe seines Teilnahmeantrages diesem Rechtsübergang zu. 4.Neben
Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von
Nachunternehmern durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft. Eine besondere
Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und im Fall der Vergabe der Konzession der
Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele
Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind
unzulässig. Der Konzessionsgeber wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung,
wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften
eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende
Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die
Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er
Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des
jeweiligen Nachunternehmers gegenüber dem Konzessionsgeber zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide
betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden.
Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen
eines Bewerberbüros. 5.Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung (§126b BGB) abzugeben, in der - die Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Konzessionserteilung erklärt wird, - alle Mitglieder
aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Konzessionsgeber im
Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter
Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und - die gesamtschuldnerische Haftung
aller Mitglieder erklärt wird. 6.Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen
und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bedient sich der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen
technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe),
so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem
Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft,
mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die näheren Einzelheiten nebst entsprechenden
Hinweisen sind in dem den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Teilnahmeantrag
erläutert. Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung
auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger
Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen des
Konzessionsgebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die
Konzessionsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden
(Verpflichtungserklärung). Der Konzessionsgeber behält sich vor, den Konzessionsnehmer im
Falle einer (beabsichtigten) Zuschlagserteilung aufzufordern, seine sonstigen
Nachunternehmer benennen zu lassen und eine Verpflichtungserklärung der
Nachunternehmer zu fordern, dass diese im Fall der Konzessionsvergabe dem Bewerber/ der
Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen. 7.Jeder
Bewerber/ Bieter erklärt weiterhin, dass er für Schäden, die dem Konzessionsgeber aus einer
unberechtigten Weitergabe von Daten, Fakten und Informationen entstehen, haftet und den
Konzessionsgeber von jeglichen diesbezüglichen Verpflichtungen freistellt. Jeder Bewerber/
Bieter hat die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Vertraulichkeitserklärung selbständig
sicherzustellen. 8.Die Einreichung der Teilnahmeanträge muss in Textform über die
Vergabeplattform Subreport ELVIS unter www.subreport.de erfolgen. Für die Einhaltung der
Textform müssen eingereichte Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt
sein (§126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Der bzw. die Erklärenden
müssen vertretungsberechtigt sein und die Angebote bzw. Erklärungen in
vertretungsberechtigter Anzahl abgeben. Zur Vertretung berechtigt sind z. B. Inhaber oder
Organe von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder entsprechend
bevollmächtigte Vertreter. Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z.
B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der
Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen. 9.Auf das Erfordernis der Einhaltung
der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht oder nicht formgerecht
eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein
Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der
Teilnahmeanträge vor. Ebenso genügt die Übersendung der Bewerbung per Telefax oder E-Mail
nicht den Anforderungen der E-Vergabe. 10.Der Konzessionsgeber behält sich vor,
fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter
angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern. 11.Teilnahmeanträge oder
Angebote von Bewerbern bzw. Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden
ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber/ Bieter
auf Verlangen über die bereits geforderten Auskünfte hinaus weitere Auskünfte darüber zu
geben, ob und auf welche Art der Bewerber/ Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 12.Jeder Bewerber bzw. später ggf. Bieter ist verpflichtet, mit
seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, mit der er sich verpflichtet, sämtliche in
diesem Verfahren dem Konzessionsnehmer bzw. seinen Beratern mündlich oder schriftlich
mitgeteilte Daten, Fakten und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Daten, Fakten und
Informationen dürfen aus-schließlich zum Zwecke der Teilnahme in diesem Verfahren und im
Falle der Zuschlagserteilung zur Konzessionsdurchführung verwendet und Dritten nur mit
ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Konzessionsgebers zur Verfügung gestellt
werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind bereits bekannte oder öffentlich
zugängliche Informationen. Weiter-hin gilt die vorstehende Verpflichtung nicht, wenn der
Bewerber/ Bieter zur Weitergabe der Daten, Fakten und Informationen durch Gesetz oder
behördliche Anordnung verpflichtet ist oder eine Weitergabe an von Berufs wegen zur
Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) des
Bewerbers erfolgt. 13.Der Konzessionsgeber wird die nicht berücksichtigen Bewerber
entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen informieren. 14.Die Bewerber erhalten für ihre
Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schadenersatzansprüche sind
ausgeschlossen. 15.Fragen durch die Bewerber zum Verfahren und zu den
Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform spätestens bis zum 3. Juli 2024, Ortszeit
20:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter www.subreport-elvis.de
mit dem Betreff "Fragen zum Teilnahmewettbewerb Errichtung und Betrieb von
Wasserstofftankinfrastruktur" zu stellen. Bei anderweitig oder verspätet zugeleiteten Fragen
kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Die Fragen und Antworten
werden anonymisiert über den Link https://www.subreport.de/E56745837 veröffentlicht, soweit
sie für alle Bewerber von Interesse sind. Andernfalls erfolgt die Beantwortung individuell für
den jeweiligen Bewerber. Bewerber haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig
zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei www.subreport.de registrierte
Bewerber werden durch die Vergabeplattform informiert. Enthalten die Vergabeunterlagen
nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten,
insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Vollständigkeit des
Teilnahmeantrages betreffen, so hat der Bewerber den Konzessionsgeber umgehend darauf
hinzuweisen. Vorgenannte Hinweise sind über die Bieterkommunikation des elektronischen
Vergabeportals an die vorgenannte Kontaktstelle zu richten. 16.Die Anzahl der Bewerber, die
vom Konzessionsgeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist auf drei bis acht
Wirtschaftsteilnehmer je Los begrenzt. Deren Auswahl erfolgt auf Grundlage der
Auswahlkriterien. 17.Die Auftraggeberin behält sich den Zuschlag auf
den Bestbieter nach den ersten Angeboten vor.

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Errichtung und Betrieb von Wasserstofftankinfrastruktur Los 1 - Errichtung und Betrieb mobiler Wasserstofftankstellen
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63712600-9
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Errichtung und Betrieb von Wasserstofftankinfrastruktur Los 2 - Errichtung eines Elektrolyseurs sowie einer festen Wasserstofftankstelle
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

63712600-9
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben