1.Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit
Teilnahmebogen, der für die Erstellung und Einreichung der Bewerbung entsprechend
ausgefüllt, wo notwendig und vorgesehen ergänzt und bei dem an den dafür vorgesehenen
Stellen die Person des Erklärenden benannt werden soll (§126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. 2.Die Teilnahmeunterlagen sind in deutscher Sprache
auszuführen. In Ausnahmefällen können internationale Fachbegriffe verwendet werden. 3.Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum
Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12
Monate sein, außer wenn in den Vergabeunterlagen etwas anderes bestimmt ist.
Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) anzugeben, mit Datum zu versehen und mit
dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihrer
Teilnahmeanträge, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder
betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Der Konzessionsgeber erhält - unter Wahrung
der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Konzessionsnehmers - sämtliche Rechte an
den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Die Bewerber stimmt mit
der Abgabe seines Teilnahmeantrages diesem Rechtsübergang zu. 4.Neben
Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von
Nachunternehmern durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft. Eine besondere
Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und im Fall der Vergabe der Konzession der
Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele
Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind
unzulässig. Der Konzessionsgeber wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung,
wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften
eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende
Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die
Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er
Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des
jeweiligen Nachunternehmers gegenüber dem Konzessionsgeber zu versichern. Im Falle einer
unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide
betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden.
Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen
eines Bewerberbüros. 5.Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung (§126b BGB) abzugeben, in der - die Bildung
einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Konzessionserteilung erklärt wird, - alle Mitglieder
aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Konzessionsgeber im
Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter
Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und - die gesamtschuldnerische Haftung
aller Mitglieder erklärt wird. 6.Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen
und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bedient sich der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen
technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe),
so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem
Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft,
mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die näheren Einzelheiten nebst entsprechenden
Hinweisen sind in dem den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Teilnahmeantrag
erläutert. Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung
auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger
Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) berufen möchte, muss er/ sie spätestens auf Verlangen des
Konzessionsgebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die
Konzessionsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden
(Verpflichtungserklärung). Der Konzessionsgeber behält sich vor, den Konzessionsnehmer im
Falle einer (beabsichtigten) Zuschlagserteilung aufzufordern, seine sonstigen
Nachunternehmer benennen zu lassen und eine Verpflichtungserklärung der
Nachunternehmer zu fordern, dass diese im Fall der Konzessionsvergabe dem Bewerber/ der
Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen. 7.Jeder
Bewerber/ Bieter erklärt weiterhin, dass er für Schäden, die dem Konzessionsgeber aus einer
unberechtigten Weitergabe von Daten, Fakten und Informationen entstehen, haftet und den
Konzessionsgeber von jeglichen diesbezüglichen Verpflichtungen freistellt. Jeder Bewerber/
Bieter hat die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Vertraulichkeitserklärung selbständig
sicherzustellen. 8.Die Einreichung der Teilnahmeanträge muss in Textform über die
Vergabeplattform Subreport ELVIS unter www.subreport.de erfolgen. Für die Einhaltung der
Textform müssen eingereichte Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt
sein (§126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Der bzw. die Erklärenden
müssen vertretungsberechtigt sein und die Angebote bzw. Erklärungen in
vertretungsberechtigter Anzahl abgeben. Zur Vertretung berechtigt sind z. B. Inhaber oder
Organe von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) oder entsprechend
bevollmächtigte Vertreter. Ist die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z.
B. Handelsregister) ersichtlich, ist dem Angebot ein entsprechender Nachweis der
Vertretungsberechtigung (z. B. Vollmacht) beizufügen. 9.Auf das Erfordernis der Einhaltung
der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht oder nicht formgerecht
eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein
Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der
Teilnahmeanträge vor. Ebenso genügt die Übersendung der Bewerbung per Telefax oder E-Mail
nicht den Anforderungen der E-Vergabe. 10.Der Konzessionsgeber behält sich vor,
fehlende, unvollständige und/ oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter
angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern nachzufordern. 11.Teilnahmeanträge oder
Angebote von Bewerbern bzw. Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden
ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber/ Bieter
auf Verlangen über die bereits geforderten Auskünfte hinaus weitere Auskünfte darüber zu
geben, ob und auf welche Art der Bewerber/ Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist. 12.Jeder Bewerber bzw. später ggf. Bieter ist verpflichtet, mit
seinem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, mit der er sich verpflichtet, sämtliche in
diesem Verfahren dem Konzessionsnehmer bzw. seinen Beratern mündlich oder schriftlich
mitgeteilte Daten, Fakten und Informationen vertraulich zu behandeln. Die Daten, Fakten und
Informationen dürfen aus-schließlich zum Zwecke der Teilnahme in diesem Verfahren und im
Falle der Zuschlagserteilung zur Konzessionsdurchführung verwendet und Dritten nur mit
ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung des Konzessionsgebers zur Verfügung gestellt
werden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind bereits bekannte oder öffentlich
zugängliche Informationen. Weiter-hin gilt die vorstehende Verpflichtung nicht, wenn der
Bewerber/ Bieter zur Weitergabe der Daten, Fakten und Informationen durch Gesetz oder
behördliche Anordnung verpflichtet ist oder eine Weitergabe an von Berufs wegen zur
Verschwiegenheit verpflichtete Berater (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) des
Bewerbers erfolgt. 13.Der Konzessionsgeber wird die nicht berücksichtigen Bewerber
entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen informieren. 14.Die Bewerber erhalten für ihre
Aufwendungen im Verfahren keine Entschädigung. Schadenersatzansprüche sind
ausgeschlossen. 15.Fragen durch die Bewerber zum Verfahren und zu den
Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform spätestens bis zum 3. Juli 2024, Ortszeit
20:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform unter www.subreport-elvis.de
mit dem Betreff "Fragen zum Teilnahmewettbewerb Errichtung und Betrieb von
Wasserstofftankinfrastruktur" zu stellen. Bei anderweitig oder verspätet zugeleiteten Fragen
kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Die Fragen und Antworten
werden anonymisiert über den Link https://www.subreport.de/E56745837 veröffentlicht, soweit
sie für alle Bewerber von Interesse sind. Andernfalls erfolgt die Beantwortung individuell für
den jeweiligen Bewerber. Bewerber haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig
zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei www.subreport.de registrierte
Bewerber werden durch die Vergabeplattform informiert. Enthalten die Vergabeunterlagen
nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten,
insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Vollständigkeit des
Teilnahmeantrages betreffen, so hat der Bewerber den Konzessionsgeber umgehend darauf
hinzuweisen. Vorgenannte Hinweise sind über die Bieterkommunikation des elektronischen
Vergabeportals an die vorgenannte Kontaktstelle zu richten. 16.Die Anzahl der Bewerber, die
vom Konzessionsgeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist auf drei bis acht
Wirtschaftsteilnehmer je Los begrenzt. Deren Auswahl erfolgt auf Grundlage der
Auswahlkriterien. 17.Die Auftraggeberin behält sich den Zuschlag auf
den Bestbieter nach den ersten Angeboten vor.