Ersatzneubau Sporthalle und Neubau Außensportanlagen, Oranienburg OT Friedrichstha...
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.02.2025
28.02.2025 11:00 Ortszeit
28.02.2025 11:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister
12-12992262160151-72
Schloßplatz 1
16515
Oranienburg
Deutschland
DE40A
Zentrale Vergabestelle
stobbe@oranienburg.de
+49 3301600-645

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energi
12-121096894457006-49
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
poststelle@mwae.brandenburg.de
+49 3318661610
+49 3318661652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45332200-5
45331000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Neubau Sporthalle Friedrichsthaler Chaussee 65, Oranienburg OT Friedrichsthal

Neben der bereits fertiggestellten Grundschule ist eine
Sporthalle mit integriertem Vereinsheim für den Fußballverein
sowie Außensportanlagen für die Schul -und Vereinsnutzung
geplant - darunter eine 60m-Laufbahn, eine Sprunggrube und
ein Ballspielfeld.

Die geplante Zweifeldsporthalle mit Zuschauertribüne und
integriertem Vereinsheim wird als Ersatzneubau anstelle der
bestehenden Sporthalle mit separatem Vereinsgebäude
errichtet. Sie soll neben dem Schul- und Vereinssport zusätzlich
für Turniere, Inklusionssport und Kulturveranstaltungen genutzt
werden.

Durch das zu erwartende Personenaufkommen von über 200
Personen gilt das Gebäude als Versammlungsstätte und
unterliegt somit den Bestimmungen der BbgVStättV.

Grundstück:
Es handelt sich um das Flurstück 40 der Flur 2, Gemarkung
Friedrichsthal mit einer Gesamtgröße von 29.446m². Es befand sich eine Bestandssporthalle und ein Vereinsheim des
SV Friedrichsthal auf dem Grundstück, welche gerade abgebrochen
wurden. Des Weiteren gibt es einen Fußballrasen- und
Trainingsplatz sowie ein neu errichtetes Schulgebäude mit
Pausenflächen und Stellplatzanlage.
Die Topografie des Grundstücks ist eben, Höhenunterschiede
beschränken sich auf wenige Zentimeter. Das Grundstück ist
Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 110 "Schulstandort an der
Friedrichsthaler Chaussee". Das Plangebiet liegt in der
Schutzzone IIIB des Wasserschutzgebiets
Oranienburg-Sachsenhausen sowie im
Landschaftsschutzgebiet "Obere Havelniederung".

Gebäude:
Die geplante Zweifeldsporthalle mit den lichten Maßen (B x L x
H) 22m x 45m x 7,50m kann durch einen Trennvorhang in zwei
Sportflächen mit separaten Eingängen unterteilt werden. Auf der
Tribüne befinden sich Plätze für 220 Zuschauer Platz. Um die
Halle gruppieren sich ein zweigeschossiger Sozialtrakt und ein
eingeschossiger Technik- und Lagertrakt. Das Gebäude ist
ebenerdig und nicht unterkellert.
Zusätzlich zum Raumprogramm von Sporthallen nach DIN
18032-1, gibt es einen für alle nutzbaren Multifunktionsraum
(115m²) mit Nebenräumen, sowie separat zugängliche
Räumlichkeiten für den Fußballverein, darunter ein Clubraum
(75m²) mit Nebenräumen, sowie Schiedsrichter- und
Hauswirtschafträume. Auch zusätzliche Lager- und
Geräteräume sind geplant. Es gelten die Anforderungen der
DIN 18032-1 sowie die des nationalen Wettkampfsports (ohne
Bundesliga). Die Prallwand ist gem. DIN 18032-3 ballwurfsicher
ausgeführt auszuführen.

Barrierefreiheit
Das Gebäude ist gemäß DIN 18040-1 barrierefrei geplant.
beinhaltet die barrierefreie Erschließung sowie eine
kontrastreiche Farbgestaltung, Kennzeichnung von Treppenanund
Austritten sowie Glastüren.
Türdrücker und Lichtschalter werden auf einer
standardmäßigen Höhe von 1,05m angeordnet, lediglich die
Türdrücker der barrierefreien WCs werden auf einer Höhe von
0,85m geplant.

Baugrund / Gründung
Es gilt derzeit das Baugrundgutachten des angrenzenden
Schulgebäudes. Weitere Bohrung im Bereich des neuen
Sporthallengebäudes sind nach Abbruch des Bestands geplant.
Gemäß vorliegendem Gutachten stehen tragfähige und
durchlässige Sande an. Grundwasser steht im
Gründungsbereich nicht an (erst bei ca. 4 - 3m unter Gelände).
Die Baugrube wird geböscht.
Die Gründung der Halle erfolgt über Stahlbetonstreifenfundamente.
Dazwischen wird eine nichttragende
Stahlbetonbodenplatte hergestellt. Im Sozialtrakt ist die
Bodenplatte tragend.
Die Abdichtung der Bodenplatte und der Sockelbereiche erfolgt
gemäß Baugrundgutachten für die Lastfälle W1.1-E bzw. W4-E
gem. DIN 18533

Konstruktion/ Materialien
Tragwerk:
Das Gebäude wird in Massivbauweise aus Stahlbeton und
KS-Mauerwerk errichtet. Im Bereich der Halle wird ein
Stahlbetonskelett bestehend aus Fertigteilstützen (h =
ca.12,5m) und KS-Mauerwerksausfachungen errichtet. Im
Bereich der Attiken der Halle werden Stahlbeton-Fertigteile
zwischen die Stützen gespannt.
Die Stabilisierung des Sozialtrakts und des Technikbereichs
erfolgt über horizontale Decken- und vertikale Wandscheiben,
die bis zur Gründung durchgehen. Gebäudefugen sind nicht
vorgesehen.
Die Stabilisierung des Hallenbereichs erfolgt über das
Dachtragwerk und die eingespannten Fertigteilstützen in
Verbindung mit Ausfachungsmauerwerkswänden in KS.
Die Decken des Sozialtrakts und des Technikbereichs werden
aus Spannbetonhohlplatten als Fertigteile und bereichsweise
aus Stahlbeton hergestellt. Die auskragende Decke über EG
wird als Stahlbetonrippendecke aus Fertigteilen mit
Ortbetonergänzung ausgeführt (Pi-Decke).

Dächer:
Die Dachkonstruktion der Halle besteht aus
Holzfachwerkbindern in Brettschichtholz mit einer Deckung in
Form eines Trapezblech mit Akustiklochung. Die
Binderspannweite beträgt ca. 28m und der Binderabstand ca.
5m. Die Binder lagern mittels Elastomerlager auf den Konsolen
der Hallenstützen auf. Die Fachwerkträger sind in Feldmitte 3m
hoch. Zwischen den mittleren zwei Hallenträgern wird der
Trennvorhang über eine Unterkonstruktion befestigt.
Das Hallendach und das Dach des Gerätetrakt sind mit Kies
beschichtet. Der Sozialtrakt erhält ein extensiv begrüntes Dach.

Fassade:
Außenseitig ist ein WDV-System geplant. Die Gebäudezugänge
werden mit einer Vorhangfassade mit Steinwollfassadenplatten
versehen. Die Wandbereiche sind mit Mineralwolle gedämmt,
die Perimeterdämmung erfolgt über XPS. Die Aufdachdämmung
erfolgt in Teilen mit Mineralwolle und EPS Dämmung.

Ausbau:
Nichttragende Wände werden in KS-Mauerwerk und
Trockenbauwänden mit Gipskartonbeplankung erstellt. Die
Wände werden mit Kalkzementputz versehen.
In allen Räumen
- außer Lager und Technikräume sind GK-Abhangdecken
vorgesehen - in Teilen mit Akustiklochung.
Im Ausbau kommen u.a. folgende Materialien zum Einsatz:
- Wände: Innenputz mit Anstrich oder Wandfliesen
- Boden: schwimmender (Heiz-)Estrich mit Kautschuk,
Industrieparket, PUR-Beschichtung, Fliesen oder
Feinsteinzeug
- Türen: Stahl-Umfassungszargen mit HPL-beschichteten
Türblättern sowie Stahlrahmentüren

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

HEIZUNG und SANITAERARBEITEN:

- Das Heizwasser wird durch Wärmepumpen und untersützend durch Solarthermie erwärmt. Der Sozialtrakt der Halle wird mit einer Fußbodenheizung und die Halle über die Lüftung beheizt. Das Warmwasser für die Duschen wird mit Frischwasserstationen realisiert.
- Es gibt mehre Sanitärbereiche im Sozialtrakt der Halle. In den Umkleidekabinen sind Behindertentoiletten, für den Clubraum, den Multifunktionsraum und auf der Tribune. Warmwasser für einzelne Entnahmestellen wird mit elektrischen Durchlauferhitzer erzeugt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
14.07.2025
26.02.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Friedrichsthaler Chaussee 65
16515
Oranienburg
Deutschland
DE40A

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.

Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Diese Maßnahme wird gefördert aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1HYD3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 20.02.2025 um 23:59 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.

2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.

3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.

4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z.B. für die Erstellung des Angebotes).

5. Datenaustauschdaten gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmen in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.

Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt.

Das Submissionsergebnis wird den beteiligten Bietern über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg ZEITNAH nach dem Eröffnungstermin zur Verfügung gestellt.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Nachforderungen erfolgen gemäß § 16a EU VOB/A.

Für den Bieter, dessen Angebot in Zuschlagsnähe liegt, wird das Formblatt " Eigenerklärung Informationen zum Bieter"
vor Zuschlagserteilung abgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinnsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist.

Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist.

NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.

1.
Erklärung zur Eintragung im Handelsregister, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handwerkskammer oder ob keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht.

2.
Erklärung, dass

- keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,

- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde,

- ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt - falls zutreffend,

- zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.

Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:

zu 1.
Handelsregisterauszug ODER Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer.

Falls zutreffend sind folgende Formulare zu verwenden:

a)
Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen.

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.

b)
Werden Unterauftragnehmer eingesetzt, müssen diese den jeweiligen Leistungsbereich oder Teile davon übernehmen. Der Bieter hat das Formblatt 233 (Verzeichnis Nachunternehmer-leistungen) einzureichen.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist.

NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.

1.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der Mindestjahresumsatz für den Hauptauftragnehmer jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss 1,5 Mio. EUR betragen.

2.
Erklärung, dass

-ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.

3.
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.

4.
Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.

Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:

zu 3.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,

zu 4.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

Des Weiteren ist der folgende Nachweis einzureichen:

-
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000,00 EUR für Personen- sowie Sachschäden und 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsfall.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards

a.)
Die Stadt Oranienburg fordert als Mindestbedingung vom Hauptauftragnehmer einen Mindestjahresumsatz
des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mind. 1,5 Mio.EUR.

Das Unterschreiten des Mindestjahresumsatzes führt zum Ausschluss.

b.)
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 2.500.000,00 EUR für Personenschäden, 2.500.000,00 EUR für Sachschäden sowie 1.000.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsfall.

Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird (Bereitstellungserklärung).

Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft hat lediglich
ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen zu erbringen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis AKTUELL hinterlegt ist.

Präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen müssen dann keine Referenzen gesondert benennen, wenn die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen jeweils Leistungen umfassen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die geforderte Mindestanzahl der einzureichenden Referenzen hierdurch erreicht wird.

Sofern und soweit die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenzen nicht mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen präqualifizierte Unternehmen in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen die Referenzen jeweils mit Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes des auf sein Unternehmen entfallenden Anteils, des Ausführungszeitraums und des Auftraggebers in der Eigenerklärung zur Eignung benennen.

NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für PRÄQUALIFIKATION VON BAUUNTERNEHMEN e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.

1.
Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF ABGESCHLOSSENEN KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.

2.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:

zu 1.
Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:

- Bezeichnung des Bauvorhabens,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Auftraggeber/in,
- Ansprechpartner/in
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin,
- Ausführungszeitraum und
- Auftragssumme.

zu 2.
Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

A.
- Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn
a)
russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b)
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER
c)
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf
Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
- Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- Erklärung, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

B.
Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.

C.
Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei einem Vergabe- bzw. Korruptionsregister einzuholen.

D. Die Urkalkulation (passwortgeschützte Datei) wird nur vom Bieter abgefordert, dessen Auftrag in die engere Wahl

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung