Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind von jedem Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei Bewerbergemeinschaften können die Nachweise aller Mitglieder unter einer Anlagennummer zusammengefasst werden.
1. Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung).
Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden.
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen.
Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 4.1 EU zu verwenden.
3. Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) inkl. Angabe der Deckungssummen für
- Personenschaden (mind. 2,5 Mio. EUR) und
- Sach-, Vermögens und sonstige Schäden (mind. 2,5 Mio. EUR) pro Versicherungsfall.
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen Absichtserklärung des Versicherungsgebers für den Auftragsfall (in Kopie ausreichend). Bei einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn lediglich ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt.
4.Falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft, inkl. Angabe eines bevollmächtigten Vertreters (federführend)
Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 4.2 EU zu verwenden.
5. Falls zutreffend: Einsatz eines / mehrerer Unterauftragnehmer (Subplaner), um die Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen.
Soweit Nachunternehmer (Subplaner) eingesetzt werden, müssen diese den jeweiligen Leistungsbereich (HOAI-Leistungsbild) vollständig übernehmen.
Für jeden der vorgesehenen Unterauftragnehmer (Subplaner) hat der Generalplaner vollständig ausgefüllt vorzulegen:
- Bewerberbogen Unterauftragnehmer (Subplaner) nebst den dort genannten Anlagen
- Erklärung Unterauftragnehmer/Subplaner (§ 36 VgV)
hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 4.3.1 EU zu verwenden.
6. Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Partnerschaftsregister) des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt) oder eine Eigenerklärung zur freiberuflichen Tätigkeit unter Angabe Ihrer Steuernummer bei freiberuflich Tätigen. Wirtschaftsteilnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten können gleichwertige Nachweise einreichen, § 44 Abs. 1 VgV.
7. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" gemäß § 75 Abs. 1 VgV bzw. für juristische Personen nach § 75 Abs. 3 VgV.
Für die Person des verantwortlichen Mitarbeiters des Bewerbers im Bereich Objektplanung wird die Berufsqualifikation des Ingenieurs gefordert. Der Bewerber muss über die Bauvorlageberechtigung nach § 65 der Bauordnung Brandenburg verfügen (s. Ziff. 1.8). Für den verantwortlichen Mitarbeiter im Bereich Tragwerksplanung wird die Nachweisberechtigung gemäß § 66 Abs. 2 der Bauordnung Brandenburg und für den verantwortlichen Mitarbeiter im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung wird die Berufsqualifikation des Ingenieurs gefordert.
8. Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 65 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) - für mindestens ein Mitglied des vorgesehenen Projektteams.