Der Bieter hat zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit Angaben zu machen und Nachweise einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung mit einreichen.
Bewerber, die nicht ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers beibringen.
Geforderte Nachweise:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
- Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
Bei Vorlage von Nachweisen / Unbedenklichkeitserklärungen der zuständigen Stellen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die Bescheinigungen nicht älter als 13 Monate sein (Stichtag - Ablauf der Angebotsfrist).