Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung - vorzulegen.
Unterlagen gem. § 6a (2) 1, 2 der VOB/A
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. geführt werden.
Darüber hinaus hat der Bieter mit Angebotsabgabe zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit zu erbringen:
- Nachweis der RAL- Gütesicherung nach RAL- GZ 961 AK3, R, I; D
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 für die Beurteilungsgruppen sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderten Beurteilungsgruppen nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werksleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt. Dies gilt auch für evtl. vorgesehene Nachunternehmer.
Kunststoffschweißer müssen einen gültigen Befähigungsnachweis gemäß DVS-Richtlinie
2212-1 mindestens der Untergruppe I-5, II-1, II-4 haben.
Bieter, die nicht Ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Vereinbarungen zur Einhaltung AG/AN und AN/NU Mindestanforderungen Brandenburgisches Vergabegesetz sind vorzulegen.
Nachweise zur Haftpflicht, Finanzamt, Berufsgenossenschaft u. Sozialversicherung auf Anforderung.
Als gleichwertiger Nachweis gelten auch vom Auftraggeber bestätigte Referenzen für diese Leistung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Eigenüberwachungsunterlagen nach Leitfaden für die Eigenüberwachung nach RAL-GZ 961 dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.