Die Beurteilung der Leistungen der Bieter erfolgt anhand des mit dem Angebot eingereichten und vollständig ausgefüllten Profil "IT-Sicherheitsberatung / Koordination". Alle erforderlichen Nachweise zu Referenzen, Erfahrungen, Kenntnisse, Kompetenzen und Zertifikate sind dem Angebot beizufügen und an entsprechender Stelle in der Anlage Profil "IT-Sicherheitsberater" zu referenzieren. Der AG erwartet vorzugsweise Referenzen aus der öffentlichen Verwaltung (Bewertungskriterium). Die Bewertung der Leistungen ist im Kriterienkatalog dargestellt.
Sie erfolgt in nachstehende Typen unterteilt:
- Ausschlusskriterien (A-Kriterien)
- Bewertungskriterien (B-Kriterien)
Ausschlusskriterien
Alle A-Kriterien im Kriterienkatalog sind Ausschlusskriterien (Mindestanforderungen). A-Kriterien sind zwingende Vorgaben, die der Bieter im Rahmen seiner Leistungserbringung einzuhalten hat. Eine Nichterfüllung der Ausschlusskriterien führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Bewertungskriterien
Jedes B-Kriterium wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad der Anforderung widerspiegeln. Alle B-Kriterien werden - je nach Qualität der Erfahrungen sowie dessen nachvollziehbarer Darstellung - mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Punkte werden aufaddiert und gemäß Wichtung die Gesamtpunktzahl ermittelt. In Summe über alle B-Kriterien können maximal 500 Leistungspunkte (L) erreicht werden. Der detaillierte Bewertungsmaßstab zur Vergabe der Punkte ist der Bewertungsmatrix zu entnehmen.