Die WoBaGe plant die Sanierung eines Mehrfamilienhauses aus dem Jahr 1870. Das Gebäude befindet sich im Zentrum der Stadt Bad Freienwalde. Es liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet 'Altstadtkern' und im Bereich aktenkundiger Bodendenkmäler.Das Gebäude hat drei Wohngeschosse, ein nicht ausgebautes Dachgeschoss und ist teilunterkellert. Es steht aktuell leer. Ferner handelt es sich um Einzeldenkmal.Ziel der Sanierung ist die Schaffung zusätzlichen Wohnraums durch den Ausbau des Dachgeschosses. Zudem umfasst das Vorhaben die Erneuerung der äußeren Hülle sowie aller technischen Anlagen. Dabei sollen die be-stehende Kubatur sowie die historische Fassadenansicht erhalten bleiben. Außerdem sollen die Grundrisse neugestaltet werden, um moderne Wohnstandards zu erfüllen. Geplant sind 8 bis 10 Wohneinheiten mit einer Ge-samtwohnfläche von ca. 600 m². Jede Wohnung erhält einen zugehörigen Mieterkeller. Wegen des Denkmalschutzes muss die Sanierung unter Beachtung der denkmalschutzrechtlicheren Vorgaben sowie der örtlichen Bauvorschriften zur Gestaltung des Stadtkerns erfolgen. Zusätzlich sind naturschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Vergeben werden Generalplanungsleistungen, insbesondere Grundleistungen der Leistungsbilder der - Objektplanung Gebäude sowie der - Fachplanung Tragwerksplanung und - Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 5.Beauftragt werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, mit Ausnahme des Leistungsbildes Tragwerksplanung. Hier werden die Leistungsphasen 1 bis 6 beauftragt. In den jeweiligen Leistungsbildern werden ggf. Besondere Leistungen erforderlich. Diese Leistungen sind ebenfalls vom Auftragnehmer zu erbringen und Gegenstand der Ausschreibung. Ferner werden folgende Beratungsleistungen und zusätzliche Leistungen ausgeschrieben:- Außenanlagenplanungen in geringem Umfang- Brandschutz nach den Vorgaben der AHO, Leistungsphasen 1 bis 5, 8 - Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Leistungsphasen 1 bis 7 (optio-nal)- Energieberatung zur Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln.Es findet eine gestufte Beauftragung statt.
Hier bewertet die Vergabestelle die Qualifikationen und Erfahrungen der vorgesehenen Projektleitung und Stellvertretung sowie der Team-Mitglieder, wobei insbesondere die Aspekte der jeweiligen Berufserfahrung und der Erfahrung mit vergleichbaren Projekten eine Rolle spielen. Relevant sind auch die Art des Hochschulabschlusses sowie etwaige Zusatzqualifikationen.
Bewertet wird die zu erwartende Qualität der Arbeitsweise in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. Insbesondere soll dargelegt werden, in welcher Form der Auftraggeber in die Planungs- Entscheidungsprozesse eingebunden wird. Dabei sind Aspekte wie die Erstellung von Berichten, Entscheidungsvorlagen, Variantenplanungen sowie der Ablauf von Abstimmungsprozessen (Planungs- und Bauphase) von besonderem Interesse. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Bieter darstellt, wie die Erreichbarkeit des Auftragnehmers gewährleistet wird, wer Hauptansprechpartner ist, welche Regelungen für Vertretungen und Ansprechpartner bestehen und welche Reaktionszeiten im Projekt vorgesehen sind.
Bewertet wird die zu erwartende Qualität der Einbindung von Dritten in den Planungs- und Bauprozess. Insbesondere soll dargelegt werden, wie der Bieter die ggf. erforderliche Kommunikation mit der Öffentlichkeit, politischen Gremien (z. B. Stadtverordnetenversammlung) sowie anderen externen Beteiligten gestaltet. Zudem wird erwartet, dass der Bieter erläutert, wie die Zusammenarbeit mit Behörden organisiert wird, welche Abstimmungsmechanismen vorgesehen sind und in welcher Weise behördliche Anforderungen in die Planungs- und Umsetzungsprozesse integriert werden.
Bewertet wird die zu erwartende Qualität der internen Arbeitsorganisation in dem konkreten Projekt. Insbesondere soll dargelegt werden, wie das Schnittstellenmanagement innerhalb des Teams organisiert ist und welche Maßnahmen zur internen Koordination, Terminplanung und Kommunikation vorgesehen sind. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Bieter beschreibt, in welcher Form die Bauleitung frühzeitig in die Planungsprozesse eingebunden wird, um eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Abstimmung zwischen den Fachplanern, der Steuerung interner Arbeitsabläufe sowie der Sicherstellung eines effizienten Informationsflusses innerhalb des Teams.
Die Vergabestelle interessiert sich für die zu erwartende Qualität der Bauüberwachung. Insbesondere soll dargelegt werden, in welcher Frequenz die Bauüberwachung erfolgt und welche Maßnahmen der künftige AN ergreift, um eine kontinuierliche und umfassende Kontrolle der Bauausführung sicherzustellen. Zudem wird erwartet, dass der Bieter sein Konzept zum Mängelmanagement erläutert, einschließlich der Prozesse zur Erkennung, Dokumentation und Beseitigung von Mängeln. Darüber hinaus soll dargestellt werden, wie das Nachtragsmanagement organisiert ist, welche Mechanismen zur frühzeitigen Identifikation von Nachträgen vorgesehen sind und wie eine transparente sowie wirtschaftliche Abwicklung gewährleistet wird.
Beim Vertrag wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter im Zuge des Verhandlungsverfahrens Änderungen an dem vom AG vorgelegten Vertragsentwurf verlangt. Da die Änderungen verschiedenster Art sein können, erfolgt hier keine Bewertung nach einzelnen Paragrafen, sondern es wird das Verhandlungsergebnis einer Gesamtbetrachtung unterzogen.
Die Bewertung des Honorarangebots erfolgt nicht nur nach Eurobeträgen, weil diese sich später entwurfsabhängig verändern können. Vielmehr wird mit Blick auf die im Preisblatt ermöglichten Honorarvarianten bewertet, wie vorteilhaft oder nachteilig sich das jeweilige Teilangebot des Bieters im Ergebnis im Verhältnis zu einem marktüblichen Honorar (neutral) darstellt. Dabei spielt es eine Rolle, wie variabel bzw. wie feststehend das Honorarangebot ausfällt; je ungewisser die Honorarentwicklung für den Auftrag-geber, umso eher wird das Angebot schlecht bewertet. Ebenso spielt aber auch die voraussichtliche Honorarhöhe eine Rolle. Dazu erfolgt eine Bewertung anhand der Gesamtheit aller jeweils für das Kriterium einschlägigen Honorarbestandteile.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungs-antrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrund-satzes und des Wettbewerbs fehlende Angaben, Erklärungen oder Nachweise von den Bietern nachzufordern, ist dazu aber nicht verpflichtet.
a) Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuellen Fassung vorliegen. Die Eigenerklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und (im Falle einer Eignungsleihe) für die vorgesehenen Nachunternehmer gesondert vorzulegen (vgl. Formblatt 4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe);b) ggf. (soweit beabsichtigt) Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (vgl. Formblatt 4.2 Bietergemeinschaftserklärung)c) ggf. Nachunternehmererklärung, aus der sich ergibt, dass der Nachunternehmer im Auftragsfall verbindlich für die Ausführung der Nachunternehmerleistung zur Verfügung steht; ggf. mit Angaben zur Eignungsleihe (vgl. Formblätter 4.3 Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe und 4.4 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen);d) betrifft die Eignungsleihe die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, so muss der Nachunternehmer erklären, dass er im Umfang der Eignungsleihe für die Auftragsdurchführung haftet (vgl. Formblätter 4.3 Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe und 4.4 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen);e) Eigenerklärung Sanktionspaket wegen Ukraine-Krieg und Russland-Sanktionen (vgl. Sonderformular Russland-Embargo Vergabeverfahren) f) Eigenerklärung Bieterinformation eforms g) Nachweis zur Überprüfung der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland durch eine entsprechende Bescheinigung bzw. ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Kopie. Der Bewerber muss jedenfalls zur Bauvorlage berechtigt sein. Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig. Bitte berücksichtigen Sie, dass die zuvor genannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten.
Die Vergabestelle fordert zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Vorlage einer Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 bis 2023).Die Vergabestelle fordert als Mindeststandard (Mindestbedingung) in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren 2021 bis 2023 einen Jahresumsatz von durchschnittlich 500.000 EUR netto. Ein durchschnittlicher Jahresumsatz verteilt auf die letzten drei Jahre reicht aus, um die geforderte Mindestbedingung zu erfüllen.Bei Bewerbergemeinschaften gilt: Jeder Hochbauarchitekt innerhalb der ARGE muss die Umsatzanforderung von 500.000 EUR erfüllen; eine Addition der Umsätze ist ausgeschlossen. Andere ARGE-Mitglieder, die keine Hochbauarchitekten sind, müssen jeweils einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 200.000 EUR nachweisen; eine Addition der Umsätze ist in diesem Fall möglich.
Die Vergabestelle fordert zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Angaben zur grundsätzlichen personellen Ausstattung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und zur Verfügung stehendem, qualifizierten Fachpersonal.Die Vergabestelle fordert als Mindestbedingung eine durchschnittliche Mitar-beiterzahl in den letzten drei Jahren von fünf dauerhaft beschäftigten Mitarbeitern, ggf. inklusive dem Büroinhaber und dauerhaft eingebundenen freien Mitarbeitern.Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beim Einsatz von Nachunternehmern, die für die Eignungsleihe verwendet werden, kann die Mitarbeiterzahl insgesamt, also durch Addition der Mitarbeiter, nachgewiesen werden.
Gebäudeplanung - Mindestens zwei Referenzprojekte für Planungs- und Überwachungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude mit Baukosten (KG 200 bis 400) von mindestens 2 Mio. EUR netto, Leistungsphasen 2 bis 8, die in Zusam-menhang mit denkmalgeschützten Gebäuden stehen. - Mindestens zwei Referenzprojekte für Planungs- und Überwachungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude mit Baukosten (KG 200 bis 400) von mindestens 2 Mio. EUR netto, Leistungsphasen 2 bis 8, im Bereich Wohnungsbau. Wohnungsbau umfasst den Neubau, Umbau oder die Sanie-rung von Gebäuden, die überwiegend für Wohnzwecke genutzt werden.Brandschutz- Mindestens zwei Referenzprojekte im Bereich Brandschutz. Die erbrachten Leistungen müssen den gesamten Planungs- und Bauprozess bis zur Baufertigstellung umfassen und dürfen nicht ausschließlich in der Erstellung von Brandschutzkonzepten bestehen.Für alle Referenzen gilt:- Alle Projekte müssen nach dem 01.02.2015 begonnen haben, wobei als Beginn die Arbeitsaufnahme der Leistungsphase 2 gilt.- Bei mindestens einem Referenzprojekt muss die Leistungsphase 8 am Tag der Abgabe der Bewerbung abgeschlossen sein. - Es ist möglich, dass ein Projekt mehrere der o.g. Referenzanforderungen erfüllt. Maßgeblich ist allein, dass alle Kriterien inhaltlich erfüllt sind.Bei Bewerbergemeinschaften und/oder beim Einsatz von Nachunternehmern können die geforderten Referenzen insgesamt, also durch Addition der Projekte, nachgewiesen werden.