Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es ist vorgesehen zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 zu beauftragen. Die Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt optional nach erfolgter Genehmigung des Bauvorhabens und der Zusicherung der Finanzierung.
Parallel zum Verhandlungsverfahren werden die Leistungen der Fachplaner ausgeschrieben. Während der Planungsphase wird eine enge Abstimmung zwischen allen Planungsbüros gewünscht und vorausgesetzt.
Das Ziel der Planung ist es, einen gestalterisch und funktional überzeugenden Baukörper für die Kindertagesstätte mit 120 Kindern zu erhalten. Die Gebäudeplanung ist nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Kriterien auszurichten. Bestehende Bedarfe an die Räumlichkeiten (siehe Raumprogramm) sowie die Funktionalität sind zwingend zu berücksichtigen. Bei der Positionierung des Neubaus ist darauf zu achten, dass das Gebäude einen städtebaulichen Beitrag leistet und gleichzeitig die pädagogischen Anforderungen sowie die Schutzbedürfnisse der Kinder erfüllt.