Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Hinweis zu hinterlegten Referenzen: Ist der Bieter präqualifiziert und gibt seine PQ-Nummer im Angebotsschreiben an, so hat er darauf zu achten, dass die hinterlegten Referenzen mit den in dem vorliegendem Verfahren geforderten Referenzen vergleichbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen mit dem Angebot zusätzlich die geforderten Referenznachweise eingereicht werden. Anderenfalls droht der zwingende Angebotsausschluss!
Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen liegen vor, sind jedoch nicht vergleichbar, können - anders als gänzlich fehlende Referenzen - nicht nachgefordert werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB Formblatt 124) ist erhältlich in den beigefügten Vergabeunterlagen. Gemäß dem VHB Formblatt 124 werden folgende Angaben gefordert:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Erklärung zu Arbeitskräften
- Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit in Fragestellt
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Des Weiteren sind mindestens drei Referenzen vergleichbarer Leistungen (davon min.1 Brückenneubau) in den letzten fünf Kalenderjahren mit mindestens folgenden Angaben (Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung [min. 1 Brückenneubau]; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen) vorzulegen, wenn das Angebot in die engere Wahl kommt.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Absatz 3 VOB/A zu machen:
- die unterzeichnete Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
- bei Einsatz Nachunternehmer: VHB Formblatt 233 Nachunternehmerleistungen
- bei Bietergemeinschaft: VHB Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
- ausgefüllte GAEB-Austauschdatei (d.84)
- das ausgefüllte VHB Formblatt 213
- die Leistungsbeschreibung und
- der Bauzeitenplan gem. Baubeschreibung