Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt: -
mindestens drei geeignete, in den letzten 36 Monaten erbrachte, Referenzen mit folgenden Angaben: - des
Auftraggebers, - der Objektart, - der Auftragssumme pro Jahr in Euro, - der erbrachten Leistungen (Reinigungsarten) -
der Jahresreinigungsfläche in m², - des Ansprechpartners oder der Abteilung, - der Telefonnummer und - der
Vertragslaufzeit gemäß dem beigefügten Vordruck (diese sollten mindestens die Größenordnung der ausgeschriebenen
Leistung entsprechen und mit dieser vergleichbar sein). Bitte beachten Sie, dass mindestens drei Referenzen je
erbrachte Leistungen (Reinigungsarten) aufzuführen sind. Dabei zählt die Unterhalts- und Grundreinigung als eine
erbrachte Leistung (Reinigungsart) und die Glasreinigung als eine weitere. Pro Auftraggeber können mehrere erbrachte
Leistungen (Reinigungsarten) aufgeführt werden. - Kalkulation der Stundenverrechnungssätze gemäß dem in den
Vergabeunterlagen beigefügten Muster für die Kalkulation der Stundenverrechnungssätze; - Erklärung des
Unternehmens für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technische Ausrüstung (§ 46
Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck; - Erklärung zur Umsetzung der betrieblichen Qualitätssicherung (§ 46
Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck. - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz gemäß dem beigefügten Vordruck und - Eigenerklärung zu 5. EU Sanktionspaket
RUS Sanktionen) gemäß dem beigefügten Vordruck. Wenn der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, ist folgende
Erklärung mit dem Angebot vorzulegen: - Leistungsübersicht Nachunternehmer. Wenn der Einsatz von
Nachunternehmern geplant ist, ist folgende Erklärung vor Zuschlagserteilung vorzulegen: - Vereinbarung zur Einhaltung
der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz - Nachunternehmer gemäß dem beigefügten
Vordruck.