EBEG, Planungsleistungen zur Sanierung des Sendemastes 17
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.12.2024
02.01.2025 11:00 Ortszeit
02.01.2025 11:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Zentrale Dienste und Finanzen, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/Vertragsmanagement
12-12992262151511-93
Schlossstraße 3
15711
Königs Wusterhausen
Deutschland
DE406
vergabe@stadt-kw.de
+49 3375273-0
+49 3375273-218

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
t:03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
poststelle@mwae.brandenburg.de
+49 3318660
+49 3318661533

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Aufgabe des Auftragnehmers umfasst die Planungsleistungen des

Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke nach Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41-44 HOAI 2021
- Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9

Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung nach Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49-52 HOAI 2021
Grundleistungen der Leistungsphasen 4-6

Besondere Leistungen:
Einarbeitung Leistungsphase 3

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Leistungsphase 1 bis 3 der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung sind bereits vorab erfolgt. Erforderliche Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt (Konstruktive Bestandsanalyse, Kostenberechnung). Weitere Unterlagen werden nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt. Zur Einarbeitung ist als Besondere Leistung eine Einarbeitungspauschale für die Leistungsphase 3 zu kalkulieren. Es ist zu beachten, dass eine bauliche Ausführungszeit von ca. 3 Jahren vorgesehen ist.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2025
31.08.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Funkerberg 20
15711
Königs Wusterhausen
Deutschland
DE406

Funkmast 17

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

Die Punktbewertung setzt sich aus zwei Unterkriterien wie folgt zusammen:
1. Unterkriterium "Gesamthonorarangebot, inkl. Nebenkosten und Besonderen Leistungen"
2. Unterkriterium "Durchschnittlicher Stundensatz"

Einzelheiten siehe Formular A0.3 - Aufforderung zur Angebotsabgabe

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Mit der Planung muss unmittelbar nach Vertragsschluss begonnen werden. Die Planung und Baurealisierung sollen zügig vorangetrieben werden. Zielstellung ist es, alle erforderlichen Planungsschritte bis zur Leistungsphase 7 bis zum 31.08.2025 und Leistungsphase 8 bis spätestens zum 31.12.2028 abzuschließen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YHW618T

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen:

§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.

§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]"

§ 135 GWB Unwirksamkeit:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht.

Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung.

Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen.

Bei technischen Problemen können Sie sich mit dem cosinex-Support in Verbindung setzen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

86
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Stadt Königs Wusterhausen
Schlossstraße 3
Haus A, Raum A1.08/09
15711 Königs Wusterhausen

Die Öffnung der ausschließlich elektronischen Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.

Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

§ 56 VgV:
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. [...]
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

Zum Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (für jedes Leistungsbild gesondert - Formular A2.5-LB Ingenieurbauwerke und A2.6-LB Tragwerksplanung inkl. der geforderten Nachweise) einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere erforderliche Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung vom Bieter zu verlangen.
- Anzugeben ist, ob eine Zugehörigkeit zu freiberuflichen Architekten, Ingenieuren oder der Ingenieur- und Architektenkammer besteht. Es ist anzugeben ob eine Eintragung im Handelsregister besteht unter der Angabe der Nummer sowie des Amtsgerichts.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1) Nachweis über das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (Formular A2.5 und Formular A2.6). Mit dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung werden folgende Angaben gefordert:

- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

2) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) (Formular A2.9)

3) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist oder bei nicht ausreichender Deckungssumme Zusicherung der Versicherung, dass die Deckungssumme im Auftragsfall angepasst wird. Deckungssumme für Personenschäden (je Versicherungsfall) 1.500.000,00 Euro, Deckungssumme für Sach- und Vermögenschäden (je Versicherungsfall) 500.000,00 Euro. Wird eine Berufshaftpflichtversicherung ohne ausreichende Deckungssumme und ohne Zusicherung der Versicherung eingereicht, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen.

4) Eigenerklärung Russland-Bezug (Formular A2.7)

5) Eigenerklärung Informationen zum Bieter (Formular A2.8)

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1) Nachweis über das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (für jedes Leistungsbild gesondert - Formular A2.5 und A2.6). Mit dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung werden folgende Angaben gefordert:

- für jedes Leistungsbild mind. 2 Referenzen zu Leistungen die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Planungsleistungen für die Sanierung von Funkmasten/Gittermasten. Anerkannt werden Referenzobjekte, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:

Leistungsbild Ingenieurbauwerke:
(1) anrechenbare Kosten von mindestens 500.000,00 Euro
(2) Referenzen innerhalb der letzten zehn Geschäftsjahre (ab 2014)
(3) mindestens Honorarzone II für Ingenieurbauwerke
(4) die Leistungsphasen 2-8 für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke im Sinne der HOAI wurden vollständig erbracht

Leistungsbild Tragwerksplanung:
(1) anrechenbare Kosten von mindestens 500.000,00 Euro
(2) Referenzen innerhalb der letzten zehn Geschäftsjahre (ab 2014)
(3) mindestens Honorarzone IV für Tragwerksplanung
(4) die Leistungsphasen 2-6 für das Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung im Sinne der HOAI wurden vollständig erbracht

- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften

2) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formular A2.12 - Erklärung Unterauftragnehmer bzw. das Formular A2.14 Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

3) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formular A2.11 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen

4) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen:
- Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formular A2.13 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer bzw. Formular A2.15 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einzureichen
- sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz (BbgVergG) (Formular A2.10).

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung