Beschaffung einer Kompaktkehrmaschine für die Stadt Bernau bei Berlin
Die Stadtverwaltung Bernau bei Berlin schreibt mit beiliegender Ausschreibung die Beschaffung einer fabrikneuen Kompaktkehrmaschine aus.Die Ausstattungs- und technischen Leistungsmerkmale sind dem Leistungsverzeichnis (Vergabeunterlagen) zu entnehmen
Der späteste verbindliche Liefertermin ist der 31. Dezember 2025
Das Angebot besteht aus dem Preis für das Fahrzeug in der fahr- und funktionsfähigen Grundausstattung einschließlich Zubehör gem. Leistungsverzeichnis. Das optionale Zubehör wird über eine gesonderte Preisliste angeboten, die ebenfalls verbindlicher Bestandteil des Angebots wird. Das Angebot beinhaltet die Inbetriebnahme einschl. aller im Leistungsverzeichnis gelisteten Zubehörteile und die Einweisung der verantwortlichen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Bernau (siehe Angaben im Leistungsverzeichnis)
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen,2) Die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. d. h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend ein Bieterfragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen,3) Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. 4) Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern,5) Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen ("Eignungsleihe"), so muss er dessen Eignung bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise - soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen,6) Auf der Internetseite www.vergabemarktplatz.brandenburg.de werden zu dieser Ausschreibung bei Bedarf Unterlagen aktualisiert bzw. Frage-Antwortlisten zum Download erstellt. Registrierte Bieter werden auf Änderungen automatisch hingewiesen. Es obliegt nicht registrierten Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.7) Bieterfragen können bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden und müssen über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht werden,8) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen,9) Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung
Der Auftraggeber verweist auf die Rechtslage gem. § 160 Abs.3 Satz 4 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Antrags-/Bieterunternehmen nicht innerhalb von 15 Tagen, nach Zurückweisung einer Rüge durch die ausschreibende Stelle, beantragt wird. Die ausschreibende Stelle weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs.3 Satz 1GWB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber erfolgen müssen.
Die Öffnung erfolgt ausschließlich digital.
Bieter bzw. deren bevollmächtigte Vertreter sind nicht zugelassen.
Entfällt
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von AusschlussgründenVereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen VergabegesetzGewerbeanmeldung und/oder Eintrag in das ULVAnlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (weitere Informationen siehe auch Vergabeunterlagen)
Autorisierung des Herstellers für Vertrieb und Wartung des angebotenen Gerätes (nur bei Bedarf, wenn das Produkt nicht direkt vom Vertragshändler angeboten wird)Beifügung der technischen Dokumentation, Maßangaben und Nachweise der zu liefernden Leistung,Nachweis Straßenverkehrszulassung,Angaben über die Normverbräuche,(weitere Informationen siehe auch Vergabeunterlagen)