Die Eignung ist mit dem Angebot durch die Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis- AVPQ- , ULV oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten), soweit die geforderten Nachweise dort enthalten sind oder Eigenerklärung mit Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen , ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. ULV anzugeben oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen (in deutsche Sprache übersetzt) ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in den keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen an diesen Stichtag nicht älter als ein Jahr sein. Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stelle zu bestätigen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes (in deutscher Übersetzung) einzureichen.
Mit den Angebotsunterlagen sind weiterhin vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz sowie
zum Nettojahresumsatz im Tätigkeitsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020,2021,2022)
2. Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich.