Gigabit-Ausbau Landkreis Uckermark - Projektgebiet 3
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
14.11.2024
28.11.2024
21.11.2024 12:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Landkreis Uckermark
12-12992262176103-37
Karl-Marx-Straße 1
17291
Prenzlau
Deutschland
DE40I
vergabestelle@uckermark.de
+49 03984-703130
+49 03984-703099

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
T.03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
Die Vorsitzende
vergabekammer@mwae.brandenburg.de
+493311866-1617
+49331866-1652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

64200000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung (Dienstleistungskonzession) ist die
Vergabe von Zuwendungsmitteln zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke eines privatwirtschaftlichen Betreibers öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen
Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) im Sinne von Nr. 3.1. der Gigabit-Richtlinie des Bundes (Gigabit-RL 2.0 vom 31.03.2023) im Projektgebiet 3 des Landkreises Uckermark.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die erste große, vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" steht im Landkreis Uckermark vor dem erfolgreichen Abschluss. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in
"grauen Flecken" mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Der Landkreis Uckermark hat das Gebiet des Landkreises in 4 vergabe- und fördermittelrechtlich voneinander getrennte Projektgebiete eingeteilt. Die vorliegende Ausschreibung betrifft das Projektgebiet 3 mit den Kommunen Uckerland, Nordwestuckermark, Oberuckersee, Gramzow, Zichow, Passow, Mark Landin, Casekow, Hohenselchow-Groß Pinnow, Gartz (Oder), Tantow und Mescherin mit 3.688 Adressen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.03.2025
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Karl-Marx-Str. 1
17291
Prenzlau
Deutschland
DE40I

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Wirtschaftlichkeitslücke

Höhe der verlangten Wirtschaftlichkeitslücke

Fester Wert (insgesamt)
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technisches Konzept

Bewertung der Qualität des vorgelegten technischen Konzepts

Fester Wert (insgesamt)
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Umsetzungszeitraum

Umsetzungszeitraum bis Inbetriebnahme, Meilensteinplanung und Zahlungsplan

Fester Wert (insgesamt)
20,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Kosten Hausanschlusspreise und Endkundenprodukte

Kosten Hausanschlusspreise nach der Vermarktungsphase und Kosten für Endkundenprodukte

Fester Wert (insgesamt)
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Einsatz von alternativen Verlegemethoden

Qualität des Konzeptes zum Einsatz von alternativen Verlegemethoden

Fester Wert (insgesamt)
5,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Es findet ein Verhandlungsverfahren mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb statt. Die Vergabestelle überprüft zunächst die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Aus-schlussgründe. Bei den nach dieser
Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Alle Bewerber, welche die Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen, werden zur Abgabe erster indikativer Angebote aufgefordert. Sofern dann mehr als drei indikative Angebote eingehen sollten, wird die Vergabestelle das Verfahren in aufeinanderfolgenden Phasen abwickeln (sog. "Abschichten"), um so die Zahl der Angebote über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern, vgl. § 17 Abs. 12 VgV.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH16VV9

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (Vergabe von Fördermitteln, kein vergaberechtlicher Beschaffungsvorgang im engen Sinne) für zuständig erklären
wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Vergabestelle weist auf Folgendes hin:

Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160
Abs. 3 GWB zu beachten. Demnach ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Monate

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Es werden fehlende Unterlagen im Umfang von § 56 VgV nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestumsatz

Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) einen Mindestumsatz in den drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren von zusammen (kumuliert) insgesamt mindestens 4 Mio. EUR aus Leistungen, die mit der Maßnahme hier vergleichbar sind (Errichtung und Betrieb von NGA-Breitbandnetzen sowie Telekommunikationsleistungen).

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Betriebshaftpflichtversicherung

Nachweis über den Abschluss bzw. das Bestehen einer
Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate). Die Versicherung muss zumindest folgende Deckungssummen umfassen: für Personenschäden mindestens 3,00 Mio. EUR und für Sach-/Vermögensschäden mindestens 2,00 Mio. EUR (zweifach maximiert). Sofern die Deckungssummen aktuell noch nicht vorliegen, ist eine Bereitstellungserklärung vorzulegen, dass die Summen im Zuschlagsfall zur Verfügung gestellt werden können.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Abgeschlossene Referenzprojekte mit Anschlussnehmern

Die Vergabestelle fordert als vergaberechtliche Mindestbedingung (Mindeststandards) mindestens abgeschlossene Referenzprojekte in den vergangenen vier abgeschlossenen Kalenderjahren, die Leistungen zum Gegenstand hatte, die mit dieser Maßnahme
vergleichbar sind (Errichtung im vier-Jahreszeitraum abgeschlossen und Betrieb von NGA-Netzen laufend - geförderte Projekte oder Eigenausbau) mit einem Volumen von mindestens zusammen 3.000 erschlossenen Anschlussnehmern.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Zuschlagserteilung wird erst stattfinden, wenn auch die finalen Förderbescheide von Bund und Land Brandenburg vorliegen.
Zudem erforderlich: Schriftliche Bestätigung, dass bestehende eigene Infrastrukturen im Projektgebiet der zentralen Informationsstelle des Bundes zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitgeteilt wurden; ferner schriftliche Bestätigung, dass der Bieter sich über
das zentrale Online-Portaleinverstanden erklärt hat, die vorhandenen
Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes sowie die dafür neu bereit gestellten Informationen zur Nutzung in diesem Auswahlverfahren freizugeben, zudem schriftliche Bestätigung zu einer Zustimmung der Weitergabe dieser Information über Bestandsinfrastruktur an andere Bieter durch die Bewilligungsbehörde.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung