Rettungswagen
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
25.02.2025
05.03.2025 09:00 Ortszeit
05.03.2025 09:01 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

KTC Kommunale Trägergesellschaft Cottbus mbH
DE813850781
Vorparkstraße 3
03042
Cottbus
Deutschland
DE402
ktc@cmt-cottbus.de
03557542200

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg
t:03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
Vergabekammer@MWAEK.Brandenburg.de
00493318661610
00493318661652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34114110-3
34114121-3
34114122-0
34114100-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung eines NKTW und eines RTW

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Kommunale Trägergesellschaft Cottbus mbH beschafft zur Nutzung durch die Stadt Cottbus/Chósebuz - Fachbereich 37: Feuerwehr - einen Rettungswagen (RTW) und einen NKTW - Typ B.
Diese sollen als RTW in der Notfallrettung und Verlegungs-RTW sowie als NKTW als Krankenfahrzeug und Notfallkrankentransportfahrzeug eingesetzt werden. Weiterhin sollen die Fahrzeuge in der späteren Nutzungsdauer auch für eine Telenotärztliche Behandlung (TNA) eingesetzt werden. Der Aufbau sollte das nachträgliche Einbringen von telenotärztlichen Komponenten wie Antennentechnik, Video- und Audiokomponenten und weiteres ermöglichen.

Folgende Normen sind durch den Bieter beim Bau der Einsatzfahrzeuge zwingend zu berücksichtigen:

RTW
- DIN EN 1789
- DIN EN 1865-1:2010
- DIN EN 1865-2:2010+A1:2015
- DIN EN 1865-3:2012+A1:2015
NKTW
- DIN EN 1789:2020

Bei der Übergabe müssen folgende Unterlagen je Fahrzeug ausgehändigt werden:
- Beschreibung und Bedienungsanleitungen für das Fahrzeug (Motor / Fahrgestell / Aufbau)
- Verlaufspläne der pneumatischen und elektrotechnischen Versorgung (Aufbau)
- Fahrzeug-Checkheft
- Geräteprüfkarten (Aufbau und Einbau)
- Werkstatthandbuch (Fahrzeug)
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
14.04.2025
31.03.2026
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
---

Die Übergabe der Einsatzfahrzeuge erfolgt im ersten Quartal 2026 am Sitz des Auftragnehmers. Die technische Vorabnahme erfolgt spätestens eine Woche vor dem Termin der vertraglichen Übergabe / rechtsverbindlichen Abnahme, ebenfalls am Sitz des AN.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Preis ist einziges Zuschlagskriterium

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtpreis NKTW und RTW

Summe der rechnerisch richtigen Gesamtbeträge für NKTW und RTW, wie sie sich aus den Zellen D12 (Preisblatt RTW) und C13 (Preisblatt NKTW) ergeben.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YG0HDL0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auszug aus § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Entgegen der Angaben auf einigen Formblättern ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Unterlagen ohne Unterschrift werden nicht von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen, soweit die Textform gewahrt ist, also insbesondere der Name der erklärenden Person erkennbar ist.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

online

Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Auszug aus § 56 Abs. 2 bis 4 VgV:
(2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird.
(3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
(4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

nur, wenn dies zu den in § 124 Nr. 7 genannten Folgen geführt hat

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eintrag in ein Berufsregister

Nachweis über die Eintragung

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen

Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den vergangenen drei Jahren (2022 bis 2024) erbrachten Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. des Erbringungszeitpunktes sowie des Empfängers; der Auftraggeber sieht nur solche Bieter als geeignet an, die in den vergangenen drei Jahren mindestens 5 Referenzen (Lieferungen) von RTW und NKTW vorweisen können (Mindesteignungskriterium); es muss nicht zwingend eine Liste aller geeigneten Referenzen eingereicht werden, sondern es genügt, wenn mindestens fünf Referenzen je RTW und fünf je NKTW benannt werden

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Versicherung

Ein Nachweis für eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) ist vorzulegen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen:
a) für Personenschäden 2 Mio. EUR,
b) für sonstige Schäden 1 Mio. EUR (Sach und Vermögensschäden).
Je Schadensereignis und einer Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mit mindestens dem Doppelten der Deckungssummen. Der Nachweis dazu ist durch den Bieter / die Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erbringen. Hat ein Bewerber/haben die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zurzeit keinen ausreichenden Versicherungsschutz, kann der Nachweis der geforderten Deckungssummen durch die schriftliche Zusage eines Versicherers erfolgen, dass der Versicherer im Auftragsfall bereit ist, eine solche Versicherung abzuschließen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein und muss Angaben zur Versicherungsdauer machen. Die Versicherungsdauer einschließlich Nachhaftung muss mindestens die Gewährleistungsdauer aus dem abzuschließenden Vertrag umfassen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

es gilt die VOL/B und die Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung