SWHE_TRANSFORMATIONSPLANUNG
VO: SektVO Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.11.2024
12.12.2024 11:00 Ortszeit
12.12.2024 11:05 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Stadtwerke Hennigsdorf GmbH
DE138705236
Rathenaustaße 4
16761
Hennigsdorf
Deutschland
DE40A
info@swh-online.de
+49 33025440-0

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
---
Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Stadtwerke Hennigsdorf GmbH
DE138705236
Rathenaustaße 4
16761
Hennigsdorf
Deutschland
DE40A
info@swh-online.de
+49 33025440-0

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
keine Angabe
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
Vergabekammer@MWAE.Brandenburg.de
+49 3318661-719

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Das europäische Klimagesetz schreibt fest, dass die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral ist. Daher ist die Energie- und Wärmeversorgung Deutschlands bis zum Jahr 2045, die der Europäischen Union (EU) bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral zu gestalten.
Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) stellt hierzu eines der wichtigsten Fördersysteme im Bereich der Wärmenetze dar. Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität von Energie- und Wärmeversorgung zu leisten und hierzu Investitionen anzureizen, mit denen der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme in Wärmenetzen in Deutschland gesteigert und damit der Ausstoß von Treibhausgasemissionen verringert wird.
Im Rahmen der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) hat die Stadtwerke Hennigsdorf GmbH einen Antrag auf Fördermittel für die Erstellung eines Transformationsplan nach BEW Modul 1 beim BAFA gestellt. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids soll entsprechend der Förderrichtlinie ein Transformationsplan für das Fernwärmenetz durch einen externen Dienstleister erstellt werden.
Der Bewilligungszeitraum beginnt voraussichtlich im November 2024 und endet voraussichtlich im Dezember 2025.
Die Stadtwerke Hennigsdorf GmbH beabsichtigt daher zur Planung und Vorbereitung der im Förderantrag beschriebenen Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes eine Transformationsplanung unter Einbezug aller Beteiligter zu erstellen. Gegensand der Ausschreibung ist vorliegend die Vergabe der freiberuflichen Dienstleistungen zur Erstellung der Transformationsplanung.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Im Rahmen der BEW ist die Erstellung eines Transformationsplanes Voraussetzung für bestimmte weitere Fördermodule.Transformationspläne dienen dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau bestehender Wärmenetzsysteme über einen längeren Zeitraum mit dem Ziel einer vollständigen Versorgung der Netze durch förderfähige erneuerbare Wärmequellen bis 2045 darzustellen.
Auf dieser Basis muss der Transformationsplan konkrete Maßnahmen in bestimmbaren Zeithorizonten sowie die dafür notwendigen Ressourcen darlegen. Der Transformationsplan ist Grundlage für die nachfolgende, in mehreren Einzelschritten erfolgende Antragstellung für die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen." (Nr. 4.1 der Förderrichtlinie)
Der konkrete Inhalt eines Transformationsplanes gliedert sich entsprechend der BAFA-Merkblätter in die nachfolgend dargestellten Teile I bis V:
>> Teil I / IST-Analyse des Untersuchungsgebietes und des Wärmenetzes
>> Teil II / Potentialermittlung erneuerbarer Energien und Abwärme
>> Teil III / SOLL-Analyse des Wärmenetzes (Wärme- & Kältebedarf)
>> Teil IV / Pfad zur Treibhausgasneutralität inkl. detaillierte Maßnahmen-beschreibung zur Umsetzung der Transformation sowie Umfeld- und Kontextmaßnahmen
>> Teil V / Kostenrahmen
Vom zukünftigen Ersteller des Trafoplans wird zudem erwartet, die vom Fördergeber vorgegebene Terminschiene zwingend einzuhalten. Er ist daher auch für die Koordination der Arbeitspakete und die Entwicklung und Fortschreibung der dazugehörigen fachlichen Terminplanung verantwortlich.
Ergänzend sind optional flankierende Maßnahmen zur Bürgereinbindung und Stärkung der Akzeptanz vorgesehen, die im Falle der Inanspruchnahme fachlich vom zukünftigen Auftragnehmer zu begleiten sind.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12

Gemäß des aktuellen Stands der Förderbedingungen ist derzeit der Vertragszeitraum nur bis 12/2025 vorgesehen; je nach Verlauf des weiteren Förderprocedere kann sich dieser jedoch ggf. verlängern.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rathenaustaße 4
16761
Hennigsdorf
Deutschland
DE40A

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität der Herangehensweise zur Gewährleistung technischer Projektziele

Qualität der Herangehensweise im Hinblick auf die Gewährleistung des Erreichens der technischen Projektziele

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität der Herangehensweise zur Gewährleistung organisatorischer Projektziele und fachlicher Teamkompetenz

Qualität der Herangehensweise im Hinblick auf die Gewährleistung des Erreichens von organisatorischen Zielen und der fachlichen Teamkompetenz

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

Netto-Gesamthonorar inkl. Nebenkosten

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

siehe Ziff. 5.1

Zusätzliche Angaben

Je nach Bieterkonstellation sind folgende Angaben und Eigenerklärungen vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
>> Anlage E_1 / Bietererklärung mit Angabe von vollständigem Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten sowie Erklärung des Bieters bzw. Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass
- keine gesellschafts-/konzernrechtlichen oder persönlichen Verflechtungen mit anderen Projektsteuerungs- oder Planungs-/ Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen sind, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber einen gegenwärtigen oder zukünftigen Interessenkonflikt auszulösen.
- die berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder diese im Rahmen der Eignungsleihe durch Dritte erfüllt werden (gem. Angaben in Anl. E_3 / Nachunternehmererklärung).
- der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise vorgelegt werden falls sich während des weiteren Verfahrens Änderungen an den vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben.
>> Anlage E_2 / Bietergemeinschaften (falls zutreffend) Hierzu ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
- in der der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht mit dem Angebot eingereicht, wird das Angebot der Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Mehrfachbeteiligungen sind nichtzulässig und führen zum Ausschluss. Mehrfachbeteiligungen stellen auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieters sowie mehrerer Mitglieder ständiger Arbeitsgemeinschaften dar.
>> Anlage E_3 / Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
Falls sich der Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) hinsichtlich seiner Eignung für dieses Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, Angabe von vollständigem Firmennamen des Nachunternehmers, Anschrift, Name des Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten; Beschreibung, der vom Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen und der vom Drittunternehmen zur Verfügung zu stellenden Mittel sowie eine Erklärung, dass der Bieter/ die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserklärung dazu einreicht, dass
- im Falle der Auftragserteilung die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Mittel des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden;
- die Eignung nach den Anforderungen dieser EU-Auftragsbekanntmachung und den Vergabeunterlagen nachgewiesen wird;
- für den Fall, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem o.g. Vergabeverfahren zum Nachweis der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung unsere Kapazitäten in Anspruch nimmt, erklärt wird, dass im Auftragsfall die Leistungen erbracht werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden; und
- soweit Kapazitäten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit geliehen werden, gemeinsam mit dem Bieter / der Bietergemeinschaft für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften werden
Folgende Angaben und Eigenerklärungen sind vom Bieter bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe) mit dem Angebot einzureichen:
>> Anlage E_4 / Vertraulichkeitserklärung
>> Anlage E_5 / Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von § 123 und § 124 GWB vorliegen
>> Anlage E_5a / Formblatt "Nichtvorliegen Bezug zu Russland" Erklärung, dass gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 kein Bezug zu Russland vorliegt.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise anzufordern:
>> Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.
>> Bescheinigung der Behörde des betreffenden Mitgliedsstaates, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass Deutschland spätestens bis zum Jahr 2045 Netto Treibhausgasneutralität erreicht. Das europäische Klimagesetz schreibt fest, dass die EU bis zum Jahr 2050 klimaneutral ist.
Daher ist die Energie- und Wärmeversorgung Deutschlands bis zum Jahr 2045, die der Europäischen Union (EU) bis zum Jahr 2050 treibhausgasneutral zu gestalten.
Ziel der dazugehörigen Richtlinie ist es, einen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität von Energie- und Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu leisten und hierzu Investitionen anzureizen, mit denen der Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme in Wärmenetzen in Deutschland gesteigert und damit der Ausstoß von Treibhausgasemissionen verringert wird.
Wärme- und Kältenetzsysteme, die treibhausgasneutral durch erneuerbare Energien und Abwärme gespeist werden, können hierzu erheblich beitragen. Bislang besteht keine systematische Förderung für die Transformation (Umstellung auf erneuerbare Energie und Abwärme) von Bestandsnetzen. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (im Folgenden: BEW) reizt die Umstellung bestehender, vorwiegend fossil gespeister Wärmenetzsysteme auf erneuerbare
Energien und Abwärme an, ebenso wie den Neubau von Wärmenetzsystemen mit einem überwiegenden, mindestens
75 %-igen Anteil von erneuerbaren Energien und Abwärme. Für alle systemisch geförderten Wärmenetze ist daher eine Planung für das zielgerechte Erreichen der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 Voraussetzung.
Dabei wird ein systemischer Ansatz verfolgt, der das Wärmenetz als Ganzes in den Blick nimmt und darauf zielt, die zeitaufwändige Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme und den Neubau vorwiegend erneuerbar gespeister Netze auf der Basis von Netztransformationsplänen planbar und zuverlässig zu unterstützen. Dieser systemische Ansatz wird an geeigneter Stelle durch Einzelmaßnahmen ergänzt. Die Förderung verfolgt
hinsichtlich Netzgröße einen umfassenden Ansatz, der sowohl kleine, mittelgroße als auch große Wärmenetze berücksichtigt.
Die ausschreibungsgegenständliche Transformationsplanung muss daher mindestens die Richtlinien der Bafa zur Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) erfüllen. Zudem ist im Rahmen der BEW die Erstellung eines Transformationsplanes Voraussetzung für bestimmte weitere Fördermodule.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YFJ61SV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die Regelungen in § 160 GWB wird verwiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.

Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bieter sind daher zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zunächst prüft der Auftraggeber die vorliegenden Angebote auf die Einhaltung der in diesen Vergabeunterlagen festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen, insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Darüber hinaus muss das Angebot alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Alternativ ist die Abgabe einer entsprechend ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) zulässig sofern sie die spezifizierten Erklärungsinhalte abdeckt und alle weiteren einzureichenden Unterlagen beigefügt sind.
Angebote sind dann zwingend auszuschließen, wenn sie nicht den Festlegungen der Verfahrensbedingungen genügen. Dies betrifft insbesondere Angebote,
- die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
- die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten
- in welchen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind
- bei welchen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind
Ferner werden Angebote ausgeschlossen, die die Teilnahmebedingungen nicht einhalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen zu lassen, sofern diese nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Diese Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung innerhalb der durch den Auftraggeber festgelegten angemessenen Frist nachzureichen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Mindestanforderung Eignung zur Berufsausübung

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
>> Anlage N_1 / Berufs- bzw. Handelsregisterauszug bzw. Nachweis für die berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Hierbei wird zugelassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Für Bieter mit Sitz in Deutschland gilt die Vorlage eines Nachweises für eine verantwortliche Person über die Eintragung in ein Berufsregister als Ingenieur (Dipl. Ing. FH od. Univ.), oder Master einer für die zu erbringenden Leistungen vergleichbaren Fachrichtung z.B. Umwelttechnik, Energie- / Elektrotechnik Versorgungstechnik, Verfahrens- oder Anlagentechnik.
>> Bieter mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;
>> Bei Bietergemeinschaften gelten o.g. Anforderungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
>> Bei Vorlage eines Handelsregisterauszugs darf der Nachweis, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestanforderungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
>> Anlage E_6 / Erklärung über den Gesamtjahresumsatz sowie über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2021 - 2023). Dabei sind folgende Jahresumsätze (netto) nachzuweisen:
>> Mindestens 300.000 EUR (netto) pro Jahr in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, d.h. mit Planungs- und Beratungsleistungen des Ingenieurbaus und des Anlagenbaus i.S.v. §§ 43 und 55 HOAI
>> Anlage N_2 / Berufshaftpflichtversicherung mit Erklärung über folgende Deckungssummen
- für Personenschäden bis zu 1.500.000 EUR
- für sonstige Schäden bis zu 500.000 EUR
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Kalenderjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Hinweis: Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
>> Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestanforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen vorzulegen:
>> Anlage E_7 / Mitarbeiterzahlen
Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
>> Es sind jährlich mindestens 5 Ingenieure (Dipl.Ing. / Master / Bachelor) inkl. Geschäftsführung nachzuweisen.
>> Anlage E_8 / Referenzen
Auflistung von geeigneten erbrachten (=abgeschlossenen) Referenzprojekten zu Beratungs- und Planungsleistungen mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Schwierigkeitsgrads und Komplexität unter Angabe von:
- der Projektbezeichnung
- des Werts der eigenen erbrachten Leistung (Auftragswert)
- des Leistungsbilds mit Beschreibung der Aufgabe und des Umfangs der Leistung, der Art des Vertragsverhältnisses sowie Nennung vergleichbarer Qualitätsanforderungen
Es gelten nachstehende Mindestanforderungen:
>> Dem Bieter/der Bietergemeinschaft zuzurechnende eigene durchgängige Leistungserbringung wobei die Beratungs- und Planungsleistungen der LPH_1 zur Referenz im Zeitraum zwischen 10 Jahren vor Ende Angebotsfrist bis Ende Angebotsfrist abgeschlossen worden sein muss.
>> mindestens 2 öffentlich geförderte Referenzprojekte, dabei mindestens eines davon mit entsprechenden Förderbedingungen ab dem Jahr 2020 zur Energieplanung für einen öffentlichen Auftraggeber/Projektträger aus dem Bereich Schutz von Umwelt, Natur und Klima inkl. Fachbegleitung im Förderverfahren und Mitwirkung beim Verwendungsnachweis
>> Nachweis von mind. 1 Referenzprojekt unter Nutzung von Instrumenten der digitalen Energieplanung, dabei Anwendung Geoinformationssystem (GIS) sowie Arbeiten mit Shape-Files
>> Nachweis von mind. 1 Referenzprojekt zur Planung eines Wärmeversorgungsnetzes
>> Nachweis von mind. 1 Referenzprojekt mit Evaluierung und Optimierungsanalyse thermo-hydraulischer Netzbetriebszustände
>> Nachweis von mind. 1 Referenzprojekt zur Optimierung von Erzeugereinsätzen im Zusammenspiel mit vorhandenen Netzrestriktionen
>> Nachweis von mind. 1 Referenzprojekt unter Nutzung erneuerbarer Energien
>> Nachweis von mind. 1 Referenzprojekt unter Nutzung von Abwärme, von Abwasser und sonstigen Niedertemperaturquellen oder aus thermischen Abfallbehandlungsanlagen
>> Nachweis von mind. 1 Referenzprojekt unter Integration von Kurzfrist- oder saisonalen Wärmespeichern zur Entkopplung von Wärmebedarf und -erzeugung
>> Hinweis: Die Erfüllung der Referenzanforderungen wird kumulativ betrachtet, d.h. es können auch mehrere Referenzeigenschaften in einem Referenzprojekt nachgewiesen werden.
>> Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben.
>> Anlage E_9 / Benennung der technischen Fachkräfte
Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen. Dabei sind nur jeweils die Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich verantworten und auch maßgeblich erbringen. Ergänzend sind die Referenzprofile zum fachlichen Lebenslauf und zu den beruflichen Erfahrungen der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung darzustellen und beizufügen:
>> Anlage E_9a / Referenzprofile der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung
Es werden folgende Mindestanforderungen gestellt:
>> Projektleitung mit Qualifikation als Ingenieur/in (Dipl. Ing. FH od. Univ.), Bachelor oder Master einer für die zu erbringenden Leistungen vergleichbaren Fachrichtung z.B. Umwelttechnik, Energie- / Elektrotechnik Versorgungstechnik, Verfahrens- oder Anlagentechnik und mindestens 8 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke und technischer Ausrüstung (Maschinen,- Anlagen,- oder Verfahrenstechnik) und mind. 2 abgeschlossener Referenzen in Funktion als Projektleitung vergleichbarer Aufgabenstellung und Größenordnung.
>> Stellvertretende Projektleitung mit Qualifikation als Ingenieur /in (Dipl. Ing. FH od. Univ.), Bachelor oder Master einer für die zu erbringenden Leistungen vergleichbaren Fachrichtung z.B. Umwelttechnik, Energie- / Elektrotechnik, Versorgungstechnik, Verfahrens- oder Anlagentechnik und mit mindestens 6 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Ingenieurbauwerke und technischer Ausrüstung (Maschinen,- Anlagen,- oder Verfahrenstechnik) und mind. 2 Referenzen in Funktion als Projektleitung oder stellv. Projektleitung vergleichbarer Aufgabenstellung und Größenordnung.
>> Studien- und Ausbildungsnachweise zur beruflichen Qualifikation dieser Personen sind zur Angebotsabgabe vorzulegen.

Finanzierung

Es gelten die Zahlungsbedingungen nach VOL/B.

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Auftrags/Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung