Sämtliche geforderte Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Sofern Originaldokumente in einer anderen Sprache verfasst sind, ist mit dem Dokument eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen.
- Beabsichtigt der Bieter, Leistungen von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen sowie den Namen des Nachunternehmers benennen.
- Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue auch für den Nachunternehmer, bezogen auf seinen Leistungsteil, einzureichen.
- Zudem ist eine unterzeichnete Erklärung des Nachunternehmers beizufügen, in dem der Nachunternehmer seine Bereitschaft zur Übernahme der angegebenen Leistungen erklärt.
Die geforderten Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Aktueller Handelsregisterauszug
- Unterzeichnete Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124
- Unterzeichnete Eigenerklärung der beabsichtigten Nachunternehmer
Von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter sind auf Anforderung des Auftraggebers ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150 GeWO und Bundeszentralregister vor Zuschlagserteilung vorzulegen.