VO: | UVgO | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreichte folgende Bieteranfrage:
Zitat Anfang
"gehen wir Recht in der Annahme, dass es sich um eine reine Lieferleistung der angefragten Hardware handelt.
Gehen wir Recht in der Annahme, dass ihre Formulierung: "Alle zur Funktionalität des Systems erforderlichen Bauteile, Lizenzen und Leistungen müssen enthalten sein."
gestrichen werden kann, da keinerlei "erforderlichen Bauteile, Lizenzen und Leistungen" Bestandteil der Ausschreibung sind."
Hierzu möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
Wie im Leistungsverzeichnis (Vortext) beschrieben, handelt es sich um eine reine Lieferleistung. Die Inbetriebnahme der Geräte erfolgt durch die IT-Abteilung der Stadt. Bei der Formulierung "Alle zur Funktionalität des Systems erforderlichen Bauteile, Lizenzen und Leistungen müssen enthalten sein." handelt es sich um einen Standardsatz, den wir in allen Telekommunikationsausschreibungen verwenden. Durch diesen soll ein vollständiger Lieferumfang sichergestellt werden. Beispielsweise sind im Leistungsverzeichnis Telefonhörer und Hörerwendelschnüre für die Telefone nicht ausdrücklich erwähnt. Sie sind jedoch für die Funktionalität der Telefone notwendig. Durch die o.g. Formulierung wird sichergestellt, dass alle für die Funktionalität der Systeme benötigten Komponenten geliefert werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Lutz Babben - SB Vergabe / EDV
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
uns erreichten folgende Bieteranfragen:
1.
Zitat Anfang
"können Sie uns mitteilen, ob es zu den angefragten Artikeln ein entsprechendes Leitfabrikat gibt."
Zitat Ende
2.
Zitat Anfang
"Ist sichergestellt, dass das unter Position 1.01 ausgeschriebene VoIP-Telefon mit allen beschriebenen Anforderungen existiert. Nach unseren Recherchen gibt es entweder Telefone aus antibakteriellem Material bei Hörer- und Tastaturfläche ODER Telefone mit 3 Displays."
Zitat Ende
Hierzu möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
Wir haben das Leistungsverzeichnis durch Leitfabrikate ergänzt. Das aktualisierte Leistungsverzeichnis ist sowohl unterhalb von "Vergabeunterlagen - Leistungsbeschreibung" eingestellt, als auch dieser Nachricht als Anlage beigefügt.
In der Pos. 1.01 sind nicht mehrere Displays gefordert. Das Vorhandensein von drei Displays ist nur für Pos. 1.02 ausgeschrieben. Bei diesen Displays handelt es sich um ein Hauptdisplay sowie zwei Displays über die die Besetztlampenfelder abgebildet werden. Ein antibakterielles Material für Hörer- und Tastaturflächen ist in Pos. 1.02 nicht gefordert.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Lutz Babben - SB Vergabe / EDV
Dateianhänge:
Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
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LV IP-Telefone 2024-11-14.pdf | 14.11.2024 | 536,4 KB |