Brücke Transversale über DB Anlagen
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.01.2025 10:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Gemeinde Schönefeld
12-121067961597719-10
Hans-Grade-Allee 11
12529
Schönefeld
Deutschland
DE406
Dezernat II / Tiefbau
Tiefbau@gemeinde-schoenefeld.de
+4930536720247

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
t:03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE406
vergabekammer@mwae.brandenburg.de
+493318661610

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45221110-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die hier vorliegende Planung umfasst die Planung der Brückenrampen, inklusive des
Abschnitts der Transversale, nachfolgend Transversale Nord genannt, der bis zum Bauende der Transversale Süd reicht und sich nördlich der Kreuzung Transversale Süd/ Planstraße J befindet. Die Planung läuft parallel und in enger Abstimmung zur Planung des Brückenbauwerkes. Die Planung des Brückenbauwerkes ist in einer separaten Unterlage beschrieben.
Der nachfolgend beschriebene 4-spurige Straßenausbau beginnt bei Bau-km 0+043,94 und endet bei Bau-km 0+800. Insgesamt umfasst die Planung folgende Straßenbaulängen:
- ca. 240 m Transversale Nord,
- ca. 165 m Rampe Süd,
- ca. 235 m Rampe Nord.
Die nördliche Leistungsgrenze stellt das Ende der Rampe Nord dar.
In den beidseitigen Nebenanlagen der Transversale werden Geh- und Radwege geführt, die das durchgängige Geh- und Radwegenetz von Treptow bis nach Waltersdorf und zum Flughafen BER gewährleisten.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die weiterführende Trasse der Transversale beginnt am Bauende der Transversale Süd, 43,94 m von der Kreuzung mit der Planstraße J entfernt. Sie verläuft mit einer geraden Trassenführung
Richtung Norden und kreuzt die Bahnstrecke 6151. Das Brückenbauwerk sowie die Kreuzungen mit den zukünftigen Erschließungsstraßen (Süd und Nord) bilden die Zwangspunkte in der
Planung. Sie bilden eine fiktive Teilung der Strecke:
- Abschnitt Transversale Nord - von Km 0+043,94 (Grenze der Transversale Süd) bis Km
0+280 (Kreuzung Erschließungsstraße Süd)
- Rampe Süd - von Km 0+280 bis 0+445,35 (Widerlager Brücke)
- Rampe Nord - von Km 0+566,89 (Widerlager Brücke) bis 0+800 (Kreuzung
Erschließungsstraße Nord)
Die Hauptachse wurde mittig der 2 Fahrbahnen angeordnet.
Zwangspunkt der Gradiente bildet das Brückenbauwerk über die DB-Strecke 6151. Im Bauwerksbereich befinden sich 2 Maste der Oberleitungsanlage der Bahnstrecke. Diese sind für
das freizuhaltende Lichtraumprofil der DB-Strecke maßgeblich. Die Oberkante der Maste liegt 7,70 m über der Schienenoberkante (43,50 m üNHN). Mit einem Sicherheitsraum von 0,30 m beträgt die erforderliche lichte Höhe am kritischen Punkt ? 8,00 m.
Die höhenmäßige Einordnung über die Brücke erfolgte auf der Grundlage der Höhe am kritischen Punkt und der Konstruktion des Brückenbauwerks. Die Gradienten wurden daher mit der
Längsneigung von 4,55% für die Rampe Süd und 4,77% für die Rampe Nord ausgebildet.
Die Gradiente bezieht sich jeweils auf den inneren Fahrbahnrand der beiden Richtungsfahrbahnen. Somit haben die Richtungsfahrbahnen gleiche Gradienten.
Der Querschnitt der Transversale umfasst 2 Richtungsfahrbahnen (jeweils zweistreifig), getrennt durch einen Grünstreifen. Außerdem werden beidseitige getrennte Geh- und Radwege
hergestellt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hans-Grade-Allee 11
12529
Schönefeld
Deutschland
DE406

Gemeinde Schönefeld, OT Waltersdorf

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Beauftragung der vorliegenden Maßnahme erfolgt vorbehaltlich
des Haushaltsbeschlusses der Gemeinde Schönefeld.
Bei Nichtbeauftragung dieser Maßnahme besteht kein
Rechtsanspruch auf Vergütung etwaiger Aufwendungen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Unzulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YDX6TRX

Einlegung von Rechtsbehelfen

Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.

Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform https://www.vergabemarktpatz.brandenburg.de zum Download bereitgestellt.
Auskünfte werden ausschließlich in Textform über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt.
Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o.g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen von Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehende Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen, welche bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen sind.
Fragen können bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen unbeantwortet zu lassen.
Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Elektronisch übermittelte Angebote müssen über die Vergabeplattform eingereicht werden, andernfalls wird das Angebot formell ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über den Kommunikationsbereich eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Gemeinde Schönefeld
Hans-Grade-Allee 11
12529 Schönefeld

Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Sodann findet der Öffnungstermin der Angebote ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten von Vertretern des Auftraggebers im 4-Augen-Prinzip statt.
Die Zusammenstellung der Angebote aus der Niederschrift über die (Er)Öffnung der Angebote wird den Bietern unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Die Nachforderung von Unterlagen ergibt sich aus VOB/A EU § 16a.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB Formblatt 124) ist erhältlich in den beigefügten Vergabeunterlagen. Gemäß dem VHB Formblatt 124 sind die Angaben vollständig auszufüllen mit entsprechenden Nachweisen vorzulegen.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1.) Mit dem VHB Formblatt 124 werden folgende Angaben gefordert:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Nachweis über den Eintrag im Handelsregister oder den Eintrag in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer
- Erklärung zu Arbeitskräften
- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Eigenerklärung, dass durch den Bewerber/ Bieter keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/ Bieter in Frage stellt
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Erklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
2.) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
3.) Eigenerklärung Russland-Bezug

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1.) Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
2.) Dem Angebot ist eine GAEB-Austauschdatei (d.84) beizufügen sowie das ausgefüllte VHB Formblatt 213 und die Leistungsbeschreibung mit den geforderten Bieterangaben
3.) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das VHB Formblatt 235 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen
4.) Bei Einsatz von Bietergemeinschaften ist das VHB Formblatt 234 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen
5.) Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen:
- bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formblatt VHB Formblatt 236 einzureichen sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG_NU)

Eignungskriterium

Sonstiges
Präqualifizierung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Hinweis zu hinterlegten Referenzen: Ist der Bieter präqualifiziert und gibt seine PQ-Nummer im Angebotsschreiben an, so hat er darauf zu achten, dass die hinterlegten Referenzen mit den in dem vorliegendem Verfahren geforderten Referenzen vergleichbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen mit dem Angebot zusätzlich die geforderten Referenznachweise eingereicht werden. Anderenfalls droht der zwingende Angebotsausschluss! Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen liegen vor, sind jedoch nicht vergleichbar, können - anders als gänzlich fehlende Referenzen - nicht nachgefordert werden.

Eignungskriterium

Sonstiges
Versicherungen

Der AN ist verpflichtet, während der gesamten Bauzeit eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbarer Risiken, insbesondere gegen alle Haftpflicht- und Unfallschäden, sowie inklusive der Umwelthaftpflicht, abzuschließen und die Kosten dieser Versicherung zu tragen. Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich auch, wenn der AG eine Bau-Exzedenten-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, da diese das Bestehen einer Haftpflichtversicherung des AN mit den Deckungssummen voraussetzt.
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen für den Einzelfall jeweils mindestens betragen:
Für Personenschäden je Schadensereignis: 3.000.000,00 EUR
Für sonstige Schäden je Schadensereignis: 3.000.000,00 EUR
Weiter muss die Versicherung eine Maximierung der Ersatzleistung von mindestens dem Zwei-fachen der Deckungssummen pro Kalenderjahr beinhalten.
Der AN ist verpflichtet, die Versicherungen während der gesamten Bauzeit aufrecht zu erhalten. Der Abschluss dieser Versicherungen und die vertragsgemäßen Prämienzahlungen sind dem AG durch Übersendung des Versicherungsvertrages bzw. der Police und der Zahlungsbelege unaufgefordert, spätestens 3 Arbeitstage nach Beauftragung nachzuweisen. Erfolgen entsprechende Nachweise trotz Mahnung nicht, ist der AG berechtigt, den entsprechenden Versicherungsvertrag im Namen und auf Kosten des AN abzuschließen und die ihr dadurch entstehenden Kosten von Abschlagszahlungen bzw. der Schlusszahlung abzuziehen.

Eignungskriterium

Sonstiges
Freistellung nach § 48 b EStG

Soweit nicht schon mit Angebotsabgabe geschehen, hat der AN unverzüglich nach Vertragsschluss dem AG eine Freistellungsbescheinigung seines zuständigen Finanzamtes nach § 48 b EStG vorzulegen und bei Ablauf der zeitlichen Geltung unaufgefordert eine neue Bescheinigung nachzureichen. Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Än-derung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung des AG unverzüglich anzuzeigen.
Liegt dem AG keine gültige Freistellungsbescheinigung vor, ist der AN verpflichtet, dem AG unverzüglich seine Steuernummer, das für ihn zuständige Finanzamt und dessen Bankverbindung mitzuteilen.
Liegt eine Freistellungsbescheinigung nicht vor oder wird eine vorgelegte Bescheinigung wider-rufen oder zurückgenommen, ist der AG zu einem der zu entrichtenden Steuer der Höhe nach entsprechendem Einbehalt berechtigt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung