Rad- und Touristische Verbindungswege im Rahmen derallgemeinen Verkehrssicherungspflicht durch visuelle Kontrolleüberprüfen und kontrollieren.
Zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit an den ca. 78 km Rad- und Touristischen Verbindungswegen des Landkreis Dahme-Spreewald sollen monatlich Kontrollen und entsprechend pflegerische Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Nach Stürmen, Orkanen oder Gewittern sind zusätzliche Kontrollen in den durch das Wetterereignis betroffen Abschnitten durchzuführen.
Der Mengensatz beinhaltet die Gesamtmenge in einem Kalenderjahr.Es ist von folgenden Pflegegängen/Leistungen auszugehen:- 3-malige Rasenmahd- 3-malige Reinigung der Wege und Brückenbeläge, ggf. zusätzlich nach Bedarf/Abstimmung- 2-malige Laubbeseitigung nach Bedarf/ Abstimmung- 1-malige Brückenreinigung nach Bedarf/ Abstimmung- Lichtraumschnitt nach Bedarf/ Abstimmung- Baumfällungen (Notfällungen) nach Bedarf/ Abstimmung- Sonstige Kleinstleistungen nach Bedarf/ Abstimmung
Der Vertrag beginnt mit dem Auftragsdatum (möglichst ab 01.06.2025) und endet am 31.05.2027. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, sofern dieser nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf des Vertragszeitraumes schriftlich gekündigt wird. Die Gesamtlaufzeit endet am 31.05.2028.
Los 1: Radwege im Landkreis Dahme-SpreeewaldLos 2: Heideradweg im Landkreis Dahme-Spreewald
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das alleinige Zuschlagskriterium ist der Preis.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Kommunikation:Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Für das Vergabeverfahren betreffende Fragen ist ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu nutzen.
Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Die Antworten inklusive der Fragen werden allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher bitte zu vermeiden.-------------------------------------------------------------------Angebotsabgabe:Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Bitte beachten Sie bei elektronischer Angebotsabgabe das zum Vergabeverfahren bereitgestellte Dokument "Information zur Teilnahme am Vergabeverfahren".
Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, xlsx, doc, docx, pdf etc.) verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg oder per E-Mail ist nicht gestattet.
Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen.
Landkreis Dahme-SpreewaldBüro des Landrates / Amt für Personal, Organisation & ServiceSachgebiet Zentrale VergabestelleReutergasse 1215907 Lübben
Die Öffnung der elektronischen Angebote wird durch MitarbeiterInnen der Kreisverwaltung im 4-Augenprinzip durchgeführt. Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zum Öffnungstermin zugelassen.
Der Auftraggeber wird ggf. Unterlagen mit Fristsetzung nachfordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 6, 7, 8 GWB
Bildung krimineller Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 1 GWB
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 4 GWB
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 2, 3 GWB
Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 4, 5 GWB
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 10 GWB
Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB
Insolvenz - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 8 GWB
Interessenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 5 GWB
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 6 GWB
Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 3 GWB
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 7 GWB
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (2) Nr. 1 GWB
Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (2) Nr. 1 GWB
Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 (1) Nr. 1 GWB
Folgendes ist einzureichen:
- EigenerklärungAnstelle der Eigenerklärung genügt der Nachweis für die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) einer Auftragsberatungsstelle oder die Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Einheitliche Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.- Nachweis eines Zertifikates zur Verkehrssicherung (RSA 21)- Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, Gewerbean- bzw. Ummeldung- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB.
Bei Bietergemeinschaften muss der Nachweis von jedem Mitglied erbracht werden.
Die Vergabestelle behält sich bei Leistungsübertragung an Unterauftragnehmer vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise anzufordern.
Einzureichen ist eine Unternehmensdarstellung (mit Angabe des Gründungsjahres, Unternehmensform und -leitung, Hauptsitz, ggf. Standorte, Mitarbeiterzahl, Produktgruppen, jährlicher Umsatz).
Einzureichen sind weiter die Eigenerklärung Russland Sanktionen (siehe Vordruck) und die Eigenerklärung eForms (siehe Vordruck).
Bei Bietergemeinschaften müssen die Nachweise von jedem Mitglied erbracht werden.
Einzureichen ist eine Referenzliste von mindestens drei Referenzen aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs mit Angabe:- des Auftraggebers und Ansprechpartners- des Zeitraumes der Leistungserbringung- des Auftragsinhaltes (Kurzbeschreibung und Auftragswert).
Einzureichen ist die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG für Nachunternehmer (siehe Vordruck), wenn zutreffend.Grundsätzlich ist mit Angebotsabgabe mitzuteilen, welche Teile des Auftrages unter Umständen beabsichtigt werden als Unteraufträge zu vergeben, mit Benennung der Subunternehmer/Nachauftragnehmer.
Es ist vom Bieter ein Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) einzureichen.
Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landkreises Dahme-Spreewald. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) Ausgabe 2003 sowie die beigefügten Ergänzenden Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil.