Eignungsnachweise gemäß § 6a i. V. m. § 6b VOB/A und VOB/A-EU können mittels Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) oder Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) erbracht werden .
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) wird anerkannt. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, ob diese PQ oder ULV registriert sind.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Unterlagen vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Nachweise auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Nachweis für die Eignung hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit umfasst folgende Angaben:
- Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
- Erklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und technische Ausrüstung das Unternehmen zur Auftragsausführung verfügt
- Eintragung in das Berufs-oder Handelsregister oder Handwerkerrolle des Sitzes oder Wohnsitzes,
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung
- 3 Referenzen in Bezug auf die Ausführung der ausgeschriebenen
Leistungen
Weiterhin können andere, auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeigneten Angaben gefordert werden.