1) Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand können bis spätestens 05.03.2025 um 10:00 Uhr über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden.
Fragen sind ausnahmslos über den genannten Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Bieter sind eigenständig dafür verantwortlich, sich im Kommunikationsbereich über gegebene Antworten und Hinweise des Auftraggebers zu informieren.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber eine Abfrage über Eintragungen in eine Sperrliste gemäß § 12 BbgVergG und im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) anfordern wird.