Angebot für Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Schmutzfangmattentausch, Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und verschiedene Sonderreinigungen in verschiedenen Objekten der Stadt Forst (Lausitz):
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung sowie Schmutzfangmattentausch, Beschaffung Sanitärverbrauchsmaterialien und verschiedene SonderreinigungenJeweils nach Maßgabe der beigefügten Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis und Vertragsbedingungen.
optional 1 Jahr Verlängerung
kommunale Gebäude der Stadt Forst (Lausitz) - siehe LV
Angebotspreis inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
jährliche Reinigungsstunden inklusive aller Bedarfspositionen und Optionen
Vergabemarktplatz Brandenburg
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabever-stöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Stadtverwaltung Forst (Lausitz)Lindenstraße 10-12 Büro: Technisches Rathaus, Cottbuser Straße 1003149 Forst (Lausitz)Zimmer 103
Keine Personen zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die der Auftraggeber vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 124 GWB
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:- mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden- mindestens 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden- Mindestens 3 Mio. EUR UmweltschädenDie Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine (ergänzende) rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers und eine Erklärung des Versicherers über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.Hinweise:a) Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.b) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen haben sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft und der Dritter/ Nachunternehmer/ das konzernverbundene Unternehmen auf Aufforderung gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haften.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Ausstellungsplanung) beschäftigten Personen gegliedert nach: a) Geschäftsführer/-innen bzw. Inhaber/-innen b) Architekten/Architektinnen bzw. Ingenieure/Ingenieurinnen c) sonstige Mitarbeiter/-innen mit akademischer Ausbildung d) sonstige Mitarbeiter/-innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
durchschnittlicher, jährlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2021-2023, netto)für Objektplanung gem. § 34 HOAI Hinweise:a) Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist derGesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für dieBietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.b) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen haben sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft und der Dritter/Nachunternehmer/ das konzernverbundene Unternehmen auf Aufforderung gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haften.
Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
siehe Anlage Erläuterung der Zuschlagskriterien
siehe Anlage Erläuterungen der Zuschlagskriterien