Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Krankenkasse
- Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug
Alternativ kann der Bieter den Nachweis der Eignung auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) erbringen.
Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen versendet.
Bieter müssen vor Auftragsvergabe und während der Werkleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen.
Der Bewerber darf nicht in den letzten 2 Jahren
- gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder
- gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sein.
Der Bieter kann ebenso zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste einer Präqualifikationsdatenbank (PQ, PQ-VOL, ULV) einreichen. Die o.g. Unterlagen und Nachweise müssen aktuell eingestellt sein!
Weitere Nachweise nach § 33 Abs. 1 und 2 UVgO sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.