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VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: Referenzen Datum: 20.01.2025 - 13:36 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrter Damen und Herren,

auf die Bieterfrage:

1.
"können Sie uns bitte mitteilen, welche Unterlagen zur Angebotsabgabe erforderlich sind?
In den Unterlagen haben wir nun die Kalkulation am Ende des Leistungsverzeichnisses gesehen. Ist dies
aussreichend?"

2.
"in Ihrer Ausschreibung konnten wir keine Anforderung zur Einreichung von Referenzen finden.
Neben den administrativen Dokumenten gibt es nur ein sehr reduziertes Preisblatt welches auszufüllen ist.
Auf welcher Grundlage fällen Sie Ihre Entscheidung bezüglich Kompetenz der Agentur?"

antworten wir wie folgt:

zu 1.
Bitte reichen Sie neben dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis auch die entsprechenden Formulare und Erklärungen mit ein. Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, werden Sie von uns kurzfristig zur Benennung von Referenzen aufgefordert.
Natürlich spricht auch nichts dagegen, die Referenzen (vgl. Formblatt Eigenerklärung), bereits mit dem Angebot einzureichen.


2.
Die Bieter der engeren Wahl werden aufgefordert, mindestens 3 Referenzen vorzulegen, vgl. Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung". Auf dieser Grundlage erfolgt die Eignungsprüfung gem. §31 UVgO. Die Referenzen sind kein Zuschlagskriterium.

Mit freundlichen Grüßen

Zentrale Vergabestelle
der Stadt Forst (Lausitz)

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