Grundschulstandort Schönwalde (Schule, Sporthalle, Buswendeschleife, Sport- und Fr...
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
01.01.2025
08.01.2025 10:00 Ortszeit
08.01.2025 10:01 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Gemeinde Wandlitz
12-121067334971923-35
Prenzlauer Chaussee 157
16348
Wandlitz
Deutschland
DE405
Kämmerei/SG Haushalt u. Finanzen
vergabe@wandlitz.de
+49 33397360-233

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
DE213720220
Schwarzschildstraße 94
14480
Potsdam
Deutschland
DE40E
info@abst-brandenburg.de
+49 331-95129095

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
t:03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE40E
poststelle@mwae.brandenburg.de
+49 3318661-719
+49 3318661-652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45332000-3
45332400-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt im Ortsteil Schönwalde einen neuen Schulstandort für insgesamt 540 Kinder zu errichten. Neben der Nutzung als dreizügige Grundschule soll die Anlage außerdem eine Mensa beinhalten, die auch für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden kann, sowie eine Zweifeldsporthalle mit den zugehörigen Außensportflächen. Weiterhin sollen Räumlichkeiten für eine Hortnutzung im Schulgebäude integriert werden.

Schulgebäude (SG)
Der Neubau der Grundschule erstreckt sich entlang des Bernauer Damms, in Verlängerung der neu geschaffenen Wegeverbindung aus der Ortsmitte Schönwalde. Schule und Sporthalle bilden einen gemeinsamen Vorplatz aus, der alle Funktionen des Ankommens abdeckt.
Das zweigeschossige Schulgebäude wird aus 4 Clustern zusammengesetzt, die zueinander in Nord-Süd-Richtung verschoben sind und somit geschützte Schulhöfe im Außenraum bilden. Das zu errichtende Schulgebäude hat eine BGF von 7.069m² und einen BRI von 29.121m³. Ein Untergeschoss wird nicht errichtet.

Sporthalle (SH)
Der kompakte Neubau der Zweifeldsporthalle gliedert sich in zwei Bereiche: In die südlich gelegene, erhöhte Zweifeldsporthalle sowie eine nördliche, zweigeschossige Raumspange.
Die neue Sporthalle hat eine BGF von 2.121m² und einen BRI von 14.058m³. Ein Untergeschoss wird nicht errichtet.

Für das Projekt wird eine BNB - Zertifizierung in Silber mit der Systemvariante Unterrichtsgebäude, Version 2017 (BNB_UN_2017) angestrebt. Außerdem hat die Bauherrschaft eine Förderung als Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG (KFN NWG-QNG) beantragt, weshalb die Einhaltung der besonderen Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) erforderlich ist (Anforderungsniveau QNG-Plus).
Zum Erreichen dieses Ziels ist während der Planung und Bauausführung des Vorhabens die Einhaltung der in den Anlagen zum Leistungsverzeichnis formulierten Anforderungen erforderlich.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Für eine Grundschule und eine Sporthalle sind klassische Sanitärinstallationen zu errichten. Ab dem Trinkwasserhausanschluss sind ca. 2.300 m Trinkwasserleitungen zu verlegen. Ab diversen Grundleitungsanschlüssen sind ca. 700 m Schmutz- und Regenwasserleitungen, teilweise für fetthaltiges Abwasser zu verlegen. Für die Küche in der Grundschule ist ein Fettabscheider NS 7 zu errichten. Die zentrale Warmwasserbereitung für die Küche ist in der Kostengruppe 420 Heizung ausgeschrieben und ist nur anzuschließen. Teilweise erhalten Waschtische dezentrale, elektrische Durchlauferhitzer. Insgesamt sind ca. 170 Sanitärobjekte wie z.B. WC, Waschtisch, Urinal, etc. zu installieren.

Instandhaltungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung (Laufzeit 4 Jahre).

Umfang der Auftragsvergabe

526.639,15
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
31.03.2025
26.02.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Prenzlauer Chaussee 157
16348
Wandlitz
Deutschland
DE405

Das Baugrundstück befindet sich am Bernauer Damm (L30) am Ortsrand von Schönwalde, östlich eines bestehenden Entwässerungsgrabens. Vor Beginn der Neubaumaßnahmen befanden sich hier öffentlich nutzbare Sportanlagen sowie die zugehörigen PKW-Stellplätze. Die übrigen Bereiche waren ungenutzte Ackerfläche.
Über den Bereich westlich des Entwässerungsgrabens wird eine Promenade vom Ortskern zum neuen Schulcampus geführt und verbindet somit das Schulgelände mit dem Zentrum.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Der gewertete Gesamtpreis des Angebotes ergibt sich aus der Summe der Baukosten (LV, unter Berücksichtigung von Nachlässen, welche nicht an Bedingungen geknüpft sind) und der Wartungskosten für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

GEFORDERTE SICHERHEITEN:
- Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Sofern keine Bürgschaft als Sicherheit hinterlegt wird, werden 5% der Abschlagsrechnungen (inkl. Umsatzsteuer) als Sicherheitseinbehalt abgezogen.

- Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Schlussrechnung (inkl. Umsatzsteuer) zum Zeitpunkt der Abnahme. Die Summe kann mit einer Bürgschaft abgelöst werden.
Rückgabezeitpunkt: Nach Ablauf des vereinbarten Gewährleistungszeitraums. Dies gilt für die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde oder die Auszahlung des Einbehaltes für Mängelansprüche.

Mehr Informationen sind dem Formblatt "214 Besondere Vertragsbedingungen" in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform

https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YDM61FF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die Bindefrist läuft bis zum 28.02.2025

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

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Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Gemeinde Wandlitz
Prenzauer Chaussee 157
16348 Wandlitz

Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 14 EU Abs. 1
S. 1 VOB/A von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin. Die in § 14 EU Abs. 3
VOB/A genannten Informationen werden den Bietern unverzüglich elektronisch vom Auftraggeber bereitgestellt.

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Die Nachforderung erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

Für den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:

- Angabe zur Eintragung ein Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes des Unternehmens mittels Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist je nach Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.

Bieter können den Nachweis durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen und aktuell sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:

- Angabe zum Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen mittels Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"

- Nachweis einer bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und dreifacher Maximierung oder Erklärung, eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Deckungssummen im Auftragsfalle abzuschließen. Mittels Formblatt "Erklärung zur Versicherung" sind die Erklärungen abzugeben. Der Nachweis einer bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung ist in jedem Falle einzureichen.

Bieter können den Nachweis durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen und aktuell sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise insgesamt zu erbringen.

Nimmt der Bieter für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), so muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt (z. B. über Formblatt 236_Eignungsleihe). Der Bieter und das Unternehmen müssen gemeinsam für die Auftragsausführung haften und eine entsprechende Haftungserklärung abgeben. Die Verpflichtungserklärung mit Haftungserklärung (Formblatt 236_Eignungsleihe), der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Erklärung (per Formblatt 235 oder Eigenerklärung) abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:

1) Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind mittels Formblatt 124
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachweis mind. drei vergleichbare (in Art und Umfang) Referenzen einzureichen, die nach dem 01.01.2020 und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden sind, mit folgenden Angaben: Auftraggeber/in, ggf. Abteilung, Kontaktdaten, Bezeichnung der Baumaßnahme, Leistungsumfang, Ausführungszeitraum, Auftragssumme.

2) Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels FB 124

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine Erklärung mit der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, einzureichen.

Bieter können den Nachweis durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen und aktuell sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise insgesamt zu erbringen.

Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt.
Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung).
Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Erklärung (per Formblatt 235 oder Eigenerklärung) abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Zudem ist die beabsichtigte Unterbeauftragung im Formblatt 233 "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" einzutragen und mit Angebotsabgabe einzureichen.

Eignungskriterium

Sonstiges
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A) mittels Formblatt 124

2) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation mittels Formblatt 124

3) Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde

4) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft mittels Formblatt 124

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen anhand folgender Nachweise zu bestätigen:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt (entsprechende Gültigkeit oder nicht älter als ein Jahr)

- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (entsprechende Gültigkeit oder nicht älter als ein Jahr)

Bieter können den Nachweis durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen und aktuell sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.

Für Nachunternehmer und andere Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle das Formblatt "Erklärung zu Ausschlussgründen" einzureichen.

Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.

Eignungskriterium

Sonstiges
Anwendung des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG)

Bei der Vergabe von Bauleistungen fordert der Auftraggeber gemäß § 5 Abs. 2 BbgVergG von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört.

Die Bescheinigung darf nicht älter als sechs Monate sein, sofern sie nicht Bestandteil der Präqualifikation nach § 5 Abs. 1 BbgVergG ist.

War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht in der Bundesrepublik Deutschland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben.

Ist ein Bieter gar nicht in das Sozialkassenverfahren eingebunden, so hat er eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist.

Die entsprechenden Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.

Eignungskriterium

Sonstiges
Russland Sanktionen

Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen zu vergeben, die ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Teil der Vergabeunterlage ist das Formblatt "Eigenerklärung Russlandsanktionen", welches auf gesondertes Verlangen vorzulegen ist.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

siehe Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung