Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen:
1) Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind mittels Formblatt 124
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachweis mind. drei vergleichbare (in Art und Umfang) Referenzen einzureichen, die nach dem 01.01.2020 und spätestens bis zum Tag der Angebotsfrist abgeschlossen worden sind, mit folgenden Angaben: Auftraggeber/in, ggf. Abteilung, Kontaktdaten, Bezeichnung der Baumaßnahme, Leistungsumfang, Ausführungszeitraum, Auftragssumme.
2) Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels FB 124
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist eine Erklärung mit der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, einzureichen.
Bieter können den Nachweis durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen und aktuell sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise insgesamt zu erbringen.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt.
Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung).
Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Erklärung (per Formblatt 235 oder Eigenerklärung) abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Zudem ist die beabsichtigte Unterbeauftragung im Formblatt 233 "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" einzutragen und mit Angebotsabgabe einzureichen.