Die Stadtverwaltung Hennigsdorf beabsichtigt, die durch externe Dienstleister ausgeführte Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung in einigen städtischen Einrichtungen zum 01.06.2025 neu zu vergeben.
Die Gesamtreinigungsleistungen berücksichtigten insgesamt eine Reinigungsfläche von ca. 20.500 m² in 4 Kindertagesstätten, 2 Horteinrichtungen, 2 Grundschulen inkl. Sporthallen, 1 Stadtsporthalle, 1 Bibliothek sowie 4 weiteren Verwaltungs- / Sporteinrichtungen. Die Gesamtreinigungsleistung sind auf 5-Lose aufgeteilt.Vertragsbestandteil wird ein QMS-System mit entsprechend.
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Vertragsjahr (01.06. bis 31.05.), sofern nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres kündigt.
Durch die Vergabestelle werden keine Bieterunterlagen nach Ablauf der Angebotsfrist nachgefordert. Unvollständige Bieterunterlagen führen zum Ausschluss des Bieters.
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister ist zur Abgabe des Angebots einzureichen.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 LD.
Nachweis, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mindestens in folgender Höhe besteht:- 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden- 200.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss den Ersatz von Schäden aus dem Verlust von Schlüsseln, Schlüsselkarten oder vergleichbarer System für Gebäudeschließanlagen beinhalten.
Es werden Aspekte der Qualität und Innovation sowie soziale und ökologische Gesichtspunkte im gesamten Vergabeverfahren berücksichtigt. Die Umweltrelevanz der Angebote findet eine hoheBerücksichtigung in der Auswertung der Angebote. Eine nachhaltige technische Umsetzung muss zur Abgabe des Angebotes durch eine Referenzliste nachgewiesen werden.
Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Es darf ausschließlich nur eigenes, sozialversicherungspflichtig angestelltes Personal zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten beim AG eingesetzt werden. Zum Leistungsbeginn müssen für das gesamte einzusetzende Personal aktuelle (3-Monate) Führungszeugnisse nachgewiesen und vorhanden sein.