Neuvergabe von Gebäudereinigungsleistungen in kommunalen Einrichtungen der Stadt H...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: Bieterfrage Datum: 07.02.2025 - 11:26 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Konzept für alle Lose ist ausreichend.

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Betreff: AW: Bieterfrage Datum: 07.02.2025 - 11:25 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Konzept für alle Lose ist ausreichend.

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Betreff: AW: Leistungsbeginn Datum: 07.02.2025 - 06:53 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

an uns wurden die folgenden Bieterfragen gerichtet, welche wir hiermit für alle Bieter einsehbar beantworten möchten:

Der Reinigungsbeginn ist der 01.06.2025. Die Kalkulationstabelle weist einen falschen Leistungsbeginn auf. Wir bitten, unser Versehen zu entschuldigen.

Des Weiteren wird im Vertragsentwurf erwähnt, dass Schulen etc. im ersten Vertragsjahr einen späteren Leistungsbeginn haben.
Diese Aussage ist korrekt, wir haben den Vertragsentwurf geändert und bitten um Entschuldigung für unser Versehen.

im Los 2 enthaltende Einrichtung: Kita Nordstern, Alsdorferstraße 22, wird wegen umfangreicher Sanierungsarbeiten voraussichtlich ab 01.08.2025 bis zum 31.12.2026 vom Netz genommen. In dieser Zeit sind in der Kita keine Reinigungsleistungen zu erbringen. Der abgeschlossene Reinigungsvertrag ruht für die Zeit der Sanierungsmaßnahme und wird nach Abschluss der Arbeiten wieder aufgenommen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich durch die Unterbrechung nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Stadt Hennigsdorf
FD Gebäudemanagement

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20250206_Reinigungsvertrag_überarbeitet.pdf 07.02.2025 692 KB
Betreff: AW: Bieterfragen Datum: 31.01.2025 - 11:59 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

an uns wurden die folgenden Bieterfragen gerichtet, welche wir hiermit für alle Bieter einsehbar beantworten möchten:

1. Frage: Hat der Vorarbeiter innerhalb der Anwesenheit der Reinigungskräfte vor Ort zu sein?
Antwort: Nein

2. Frage: Verstehen wir es richtig, dass 80% der Tarif- oder Mindestlohnerhöhung getragen werden?
Antwort: Nein, Tarif- oder Mindestlohnerhöhungen werden zu 100% berücksichtigt.

3. Frage: Sie erwähnen im Vertrag S. 12 Nr. 11, dass ein Qualitätsmesssystem vom Auftraggeber gestellt wird. Bedeutet dies, dass der Auftragnehmer kein eigenes elektronisches Qualitätsmesssystem einzukalkulieren hat?
Antwort: Ja

4. Frage: Gern würden wir an der Begehung teilnehmen. Findet jeweils am 02. und 03.02. eine Begehung aller Objekte statt oder wird dies aufgeteilt?
Antwort: Ja, es werden an beiden Tagen alle Objekte besichtigt

5. Frage: Haben wir uns bei jemanden für die Objektbegehung anzumelden?
Antwort: Nein

Mit freundlichen Grüßen.
Stadt Hennigsdorf
FD Gebäudemanagement

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