Der Bieter kann mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden. Hinweis: Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 2 VOB/A zu machen: Auf Verlangen der Vergabestelle sind vom Bieter vorzulegen:
Nachweise gem. § 6a Abs. 2 Nr. 1 bis 9 VOB/A. Soweit es sich um Neugründungen handelt, gilt die Nachweiszeit ab Beginn der Firmengründung. Der Bieter hat weiterhin folgende Erklärungen und Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Sozialversicherung und des Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, Selbstauskunft über schwebende Ermittlungsverfahren und Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung gem. Vergabeunterlagen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine aktuelle Bescheinigung der SOKA-Bau oder der Sozialkasse der der Bieter Kraft allgemeiner Tarifbestimmungen angehört über die Bruttolohnsummen und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblich Beschäftigten und die erfolgten Beitragszahlungen vorzulegen. Bei inländischer Tätigkeit ist innerhalb der ersten sechs Monate eine Eigenerklärung zulässig.