Es sind mindestens 5 (d.h. eigenständige Aufträge/Verträge) vergleichbare Referenzen abzugeben, bei der der Bieter
verantwortlicher Vertragspartner dieser Leistungen war (die Leistungen müssen nicht selbst erbracht worden sein). Vergleichbar ist eine Referenz, wenn sie die Jahresreinigungsfläche von
mindestens 500.000 m² pro Jahr zum Gegenstand hatte. Sammelreferenzen, bei denen sich die Leistungen auf mehrere selbständige Bauwerke beziehen, sind nicht zugelassen. Zu
allein Referenzen müssen folgende Angaben enthalten und alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Name des Auftraggebers (Kunde) mit Ansprechpartner mit
Telefon/Durchwahl.
- Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung
- Jahresreinigungsfläche in Quadratmetern
- Angabe des Auftragsvolumens pro Jahr
Berücksichtigt werden nur Referenzen, die zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung mindestens ein Jahr bestehen. Auch bereits
abgeschlossene Referenzen werden gewertet, solange sie in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden.
Hinweis: Bitte verwenden Sie für die Eigenerklärungen die
entsprechenden Eintragungsfelder in der Angebotsdatei.