Wartungsarbeiten vom 11.10.2024 18.00 Uhr - 14.10.2024 10.00 Uhr - Abgabe / Abholung von Angeboten sind in dieser Zeit nicht möglich.
Neubau der Feuerwache Schwedt/Oder in 16303 Schwedt/Oder, Handelsstraße 20; Haupta...
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.09.2024
08.10.2024 09:00 Ortszeit
08.10.2024 09:01 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Stadt Schwedt/Oder
12-12992262176167-39
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
16303
Schwedt/Oder
Deutschland
DE40I
Baucontrolling und Vergabestelle
vergabestelle.stadt@schwedt.de
+49 3332446-310
+49 3332446-243

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
t:03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE40E
Vergabekammer@MWAE.brandenburg.de
+49 331866-1719
+49 331866-1652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45000000-7
45233120-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Maßnahme: Neubau der Feuerwache Schwedt/Oder in 16303 Schwedt/Oder, Handelsstraße 20
Leistung: Hauptalarmausfahrt

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

In der Stadt Schwedt soll eine neue Feuerwache auf der nördlichen Seite B 166, ABS 030 km 0,666 rechts, an der Werner-Seelenbinder-Straße errichtet werden inkl. der Außenanlagen. Die neue Feuerwache soll an die B 166 mit einer Ein-/Ausfahrt angebunden werden. Der Abstand der Zufahrt beträgt in der Achse ca. 200 m von der westlich gelegenen Straßeneinmündung der Bäckerstraße.Die Schnittstelle zwischen der Feuerwehrwache und der Zufahrt bildet die Einzäunung mit Schiebetor.
Die Zufahrt quert einen, mit einen Grünstreifen getrennten Geh- und
Radweg. Geh- und Radweg sind asphaltiert und müssen genau innerhalb der Zufahrt aufgenommen werden. Die Radfahrer können über die Handelsstraße/Bäckerstraße umgeleitet werden. Die Fußgänger sind an den westlich und östlich gelegenen
Ampelkreuzungen auf die südliche Straßenseite der
Werner-Seelenbinder-Straße zu leiten. Die Anbindung an die B 166 erfolgt generell mit Rundbordsteinen aus Beton, Bordauftritt 3 cm.
Der Anschluss der Feuerwache an die Werner-Seelenbinder-Straße soll derart erfolgen, dass die Feuerwehr im Einsatzfall links in Richtung Stadt-Zentrum über den Mittelstreifen hinweg und rechts ausfahren kann. Deshalb muss die Mittelinsel der B 166 in Verlängerung der Zufahrt befestigt werden. Die Hochbordsteine der Mittelinsel sind abzusenken und durch Rundbordsteine zu ersetzen, Bordauftritt 3 cm. Seitliche Einfassungen erfolgen mit Tiefbordsteinen. Für das Aufnehmen und neu setzen der Bordsteine sind ggf. die Randstreifen der B 166 auf 0,50 m Breite aufzunehmen, in Abhängigkeit von der vorhandenen Rückenstütze an den Hochbordsteinen.Die 0,50 m breiten wiederherzustellenden Streifen werden in vollgebundener Bauweise ausgeführt, Oberfläche mit Gußasphalt, da innerhalb der Mittelinsel der Mittelinsel von Handeinbau auszugehen ist. Für die Feuerwehrzufahrt und dem damit zu überbauenden Heizkanal mit 80 cm Überdeckung wird einheitlich die Belastungsklasse 3,2 gewählt. Der Befestigungsaufbau der Feuerwehrzufahrt und der Befestigungsaufbau vom Gußasphaltstreifen erfolgt in der Bk 3,2 in vollgebundener Bauweise gemäß Leistungsverzeichnis.
Für die Feuerwehrzufahrt müssen verschiedene Markierungen sowohl auf die Zufahrt als auch auf die B 166 aufzubringen (Radfahrerfurt, Gehwegbegrenzung, Haltestreifen, durchgehende und getrennte Mittelstreifen). Die Feuerwehrzufahrt erhält eine Bedarfsampel. Die Alarmausfahrt ist auch innerhalb der Bundesstraße zu signalisieren. Diese fachspezifische
Maßnahme wird in einem separaten Los ausgeschrieben. Die notwendigen Tiefbauarbeiten und Fundamente sind in diesem Leistungsverzeichnis erfasst. Der Bieter setzt sich bzgl. der Fundamente mit dem Bieter/ NAN
für das Los Neubau Lichtsignalanlage in Verbindung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2024
31.03.2025
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Handelsstraße 20
16303
Schwedt/Oder
Deutschland
DE40I

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Skonto findet ebenfalls Berücksichtigung, wenn die Zahlungsfrist seitens AG als angemessen eingeschätzt.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Maßnahme wird im Rahmen des GRW-Infrastruktur Sonderprogramms gefördert.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD862MY

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer geschätzten Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Die Entscheidung erfolgt in Abhängigkeit der Art der Unterlagen. Keine Nachforderung von Preisangaben (§16a EU VOB/A).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung

- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und/oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Unbedenklichkeitserklärungen der Krankenkassen
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Freistellungsbescheinigung gem. §48 b EStG des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Bescheinigung der lt. Tarifbindung zuständigen Sozialkasse
- Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung

Bei Vorlage von Nachweisen/Unbedenklichkeitserklärungen der zuständigen Stellen in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die Bescheinigungen nicht älter als 1 Jahr sein (Stichtag - Ablauf der Angebotsfrist)

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- mindestens 3 Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Rechnung und Rechnungsunterlagen sind bei der Stadt Schwedt/Oder, Dr. Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder einzureichen.
Die Zahlungsleistung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit ein X-Rechnung einzureichen. Dazu nutzen Sie bitte die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter Nutzung der Leitweg-ID der Stadt Schwedt/Oder.
Leitweg-ID der Stadt Schwedt/Oder 12-12992262176167-39
Darüber hinaus können Sie die Rechnung an die E-Mail-Adresse des E-Rechnungsfachs
erechnung.stadt@schwedt.de versenden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung