Wartungsarbeiten 24.10.2024 06.00 Uhr - 09.00 Uhr
Errichtung und Umsetzung eines Kompetenzzentrums Transformation in der Arbeitswelt...
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.10.2024
06.11.2024 23:59 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Investitionsbank des Landes Brandenburg
046/144/00469
Babelsberger Straße 21
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
Zentraler Einkauf
einkauf@ilb.de
0331 660-0

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
t:03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
vergabekammer@mwae.brandenburg.de
+49 3318661-719
+49 3318661-652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79000000-4
79400000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Errichtung und Umsetzung eines
"Kompetenzzentrums Transformation in der Arbeitswelt im Lausitzer Revier im Land Brandenburg"

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) schreibt die Errichtung und Umsetzung eines "Kompetenzzentrums Transformation in der Arbeitswelt im Lausitzer Revier im Land Brandenburg" aus, um die transformationsbedingten Veränderungen in der Arbeitswelt in der Brandenburgischen Lausitz zu begleiten und zu gestalten. Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Multifonds-Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Just Transition Fund (JTF) in der Förderperiode 2021-2027, einschließlich der Verordnung (EU) 2021/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 1) (Just Transition Fund [JTF], im Folgenden JTF-VO); der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231 vom 30.6.2021, S. 159) in den jeweils geltenden Fassungen.

Im Lausitzer Revier im Land Brandenburg ist die Braunkohlewirtschaft nicht nur strukturgebend, sondern die wesentliche Basis für die Wertschöpfung und prägt das Arbeitskräftereservoir. Im Braunkohlesektor besteht ein hohes Qualifikationsniveau, viele Berg- und Tagebauberufe beinhalten zudem Kernkompetenzen, die auch in anderen industriellen Berufen verwendbar sind. Gleichzeitig handelt es sich bei den Arbeitsplätzen im Berg- und Tagebau um Industriearbeitsplätze, die durch überdurchschnittlich hohe Löhne gekennzeichnet sind. Die brandenburgische Lausitz ist durch einen demografisch bedingten Rückgang des Erwerbspersonenpotentials geprägt, der im Vergleich zum Brandenburger Durchschnitt deutlich stärker ausfällt und schon heute zu deutlichen Fachkräfteengpässen gerade in Berufen mit technischer Qualifikation führt.
Mit dem Kohleausstieg und dem damit verbundenen Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft kommt es zu einem Abbau von Arbeitsplätzen im Braunkohlebergbau und in der Braunkohleverstromung. Damit besteht einerseits die Gefahr eines erneuten strukturwandelbedingten Anstiegs der Arbeitslosigkeit, andererseits könnten die Veränderungen der Region dazu führen, dass junge Menschen und Fachkräfte auf der Suche nach beruflichen Perspektiven die brandenburgische Lausitz verlassen. Mit Blick auf den heute schon bestehenden Fachkräftebedarf in der Region sollte dies verhindert werden. Auch soll einem Kompetenzverlust bei den betroffenen Beschäftigten vorgebeugt werden. Daher ist es das Ziel, Beschäftigte und junge Menschen bei der Transformation u.a. durch Aus- und Weiterbildung als Fachkräfte zu sichern.
Das durch den Auftragnehmer zu errichtende und zu betreibende Kompetenzzentrum soll zur Bewältigung der anstehenden Transformationsprozesse Transparenz schaffen über die Bedarfe und die bereits bestehenden Angebote für "Kleine und Mittlere Unternehmen" ( "KMU") und deren Beschäftigte im Lausitzer Revier im Land Brandenburg. Auf Grundlage dieser Bedarfsanalyse sollen geeignete Maßnahmen für KMU und deren Beschäftigte zur Gestaltung der Transformationsprozesse in der Arbeitswelt entwickelt und erprobt werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Weiterbildung von Beschäftigten. Das Kompetenzzentrum soll u.a. dazu beitragen, KMU für die Notwendigkeit der Investition in Weiterbildung, insbesondere zum Zwecke der Gestaltung des Transformationsprozesses, aufzuschließen und für die Umsetzung entsprechender betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen zu gewinnen.
Dabei sollen die Erfahrungen im Umgang mit derartigen Transformationsprozessen in anderen Regionen Deutschlands und Europas genutzt werden. Durch eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit zur Tätigkeit des Kompetenzzentrums sollen insbesondere KMU, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie weitere Arbeitsmarktakteure über die Erkenntnisse und Handlungsansätze zur Gestaltung der Transformation im Lausitzer Revier im Land Brandenburg informiert und sensibilisiert werden. Damit soll auch dazu beigetragen werden, die Attraktivität der Beschäftigung in Lausitzer Unternehmen in der Region und darüber hinaus bekannt zu machen und auf diese Weise einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Durch die Mitarbeit in einschlägigen Netzwerken und Aktivitäten mit arbeitsmarktpolitischer Ausrichtung, darunter der Kompetenzregion Lausitz im Land Brandenburg, soll deren Arbeit unterstützt und befördert werden.
Adressaten der Leistungen des Kompetenzzentrums sind ausschließlich Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Art. 2 Nr. 2 i. V. m. Anhang I Allgemeine Gruppenfreistellungverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) mit Sitz oder Betriebsstätte im Lausitzer Revier im Land Brandenburg sowie deren Beschäftige.

Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand sowie den einzelnen Leistungen, die der Auftragnehmer mit dem von ihm zu betreibenden Kompetenzzentrum zu erbringen hat, sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

5.700.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2025
31.12.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Der Erfüllungsort liegt im Lausitzer Revier im Land Brandenburg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Zu den Zuschlagskriterien siehe das Dokument "Eignungs- und Zuschlagskriterien".

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YD16272

Einlegung von Rechtsbehelfen

Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff GWB. Zuständig für entsprechende Nachprüfungsanträge ist:
Vergabekammer des Landes Brandenburg
beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefax: 0049 331 8661652
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,
- der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,
- mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Die Nachforderung erfolgt nach Maßgabe von § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Berufs- oder Handelsregisterauszug

Ein Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft niedergelassen ist, sofern der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist oder eine Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der Berufs- oder Handelsregisterauszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung des Angebots nicht älter als 12 Monate sein.
Falls der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht vorlegen kann, muss er einen gleichwertigen Nachweis vorlegen oder in einer selbst angefertigen Erklärung darlegen, dass er die auftragsgegenständliche Leistung erbringen darf.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Unternehmensdarstellung

Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat eine selbst erstellte Unternehmensdarstellung einzureichen, die folgende Informationen enthält:
- Standorte und Struktur des Unternehmens
- Darstellung des Kerngeschäfts.
Bei Bietergemeinschaften ist die Darstellung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB "Formblatt Ausschlussgründe".
Im Falle der Nichtabgabe der Eigenerklärung (mithin dem Vorliegen eines Ausschlussgrundes) ist in einem vom Bieter zu erstellenden Dokument Folgendes darzulegen:
- die Umstände, die zum Vorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB führen (Art der Verfehlung, Zeitpunkt der Verfehlung und der aufgrund der Verfehlung entstandene Schaden)
- ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung i.S.v. § 126 GWB.
Darüber hinaus hat der Bieter eine Erklärung abzugeben, dass ansonsten keine weiteren (über die dargelegten Verfehlungen hinausgehenden) Ausschlussgründe vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln einzureichen.
Im Fall der Eignungsleihe ist die Erklärung auch für das eignungsverleihende Unternehmen vorzulegen.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Versicherung bzw. Versicherbarkeit

Die Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer ungekündigten Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall einzureichen:
- 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden,
- 2.000.000 Euro für Vermögensschäden.

Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Zeitpunkt des Angebots noch keinen Versicherungsschutz in der verlangten Höhe hat, eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherbarkeit nach oben genannten Bedingungen für den Fall der Erteilung des Auftrags besteht.
Die Eigenerklärung zur Versicherung bzw. Versicherbarkeit erfolgt durch das "Formblatt Versicherung bzw. Versicherbarkeit".

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Die Abgabe der Eigenerklärung zur Versicherung bzw. Versicherbarkeit mit dem vorgenannten Inhalt.
Bei Bietergemeinschaften genügt es, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Versicherung bzw. Versicherbarkeit mit dem vorgenannten Inhalt abgibt.
Bieter bzw. Bietergemeinschaften können im Wege der Eignungsleihe auf die Leistungsfähigkeit eines anderes Unternehmens zurückgreifen, um die Mindestanforderung zu erfüllen.

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen

Der Bieter hat Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Leistungen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre vor der Auftragsbekanntmachung einzureichen (Referenzen).

Die Vorlage erfolgt unter Verwendung des ausgefüllten "Formblatt Referenzen" mit folgenden Angaben:
- Name und Adresse des Auftraggebers (falls vorhanden) mit An-sprechpartner, einschl. Kontaktdaten,
- Beschreibung des Leistungsumfangs,
- Tätigkeits- oder Auftragszeitraum,
- Erfüllungsort,
- Funktion des / der Erklärenden im Referenzprojekt (Alleinauftragnehmer, Unterauftragnehmer, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft etc.) und für den Fall, dass der Erklärende nicht Alleinauftragnehmer im Referenzprojekt war, Angabe des vom Erklärenden erbrachten Leistungsanteils (Angabe der konkret erbrachten Leistung, Wert bzw. Umfang der konkret erbrachten Leistung),
- Kostenaufwand (netto).
Bei Bietergemeinschaften ist, soweit das Referenzprojekt die Leistungserbringung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft betrifft, das jeweilige Einzelmitglied als "Referenzinhaber" im Formblatt anzugeben.
Eine Berücksichtigung setzt voraus, dass das Referenzprojekt kumulativ
- die Beratung von KMU und
- die Konzeptionierung und/oder die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsangebote und
- die Umsetzung von Arbeitsmarktförderungen des Bundes oder des Landes umfasst.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):
Es sind drei vergleichbare Referenzen vorzulegen.
Die Referenzen müssen Leistungen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre vor der Auftragsbekanntmachung betreffen.
Bei Bietergemeinschaften müssen die gesetzten Mindestbedingungen durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt werden. Wenn ein und dasselbe Referenzprojekt für mehrere Mitglieder der Bieterrgemeinschaft eingereicht wird, erfolgt die Berücksichtigung nur einfach (= 1 Referenz). Das oder die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Referenz erbracht haben, sind im Formblatt als "Referenzinhaber" anzugeben.
Bieter bzw. Bietergemeinschaften können im Wege der Eignungsleihe auf die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens zurückgreifen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Das eignungsverleihende Unternehmen, das die Referenz erbracht hat, ist im Formblatt als "Referenzinhaber" anzugeben.

Eignungskriterium

Sonstiges
Bezüge zu Russland

Zur Angebotsabgabe werden keine Bieter aufgefordert, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, Art. 1 Ziff. 12 der Verordnung (EU) 2022/879 des Rates vom 3. Juni 2022 und des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, aufweisen.
Es werden keine Bietergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, bei denen mindestens ein Mitglied einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k der genannten Verordnung aufweist.
Ebenfalls werden keine Bieter oder Bietergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert, die erklären, solche Personen, Unternehmen oder Einrichtungen mit einem Bezug zu Russland als Nachunternehmer oder Lieferanten einzusetzen oder die erklären, sich im Rahmen der Eignungsleihe auf die Kapazitäten einer solchen Person, eines solchen Unternehmens oder einer solchen Einrichtung zu beziehen, sofern auf eine solche Person, ein solches Unternehmen oder eine solche Einrichtung mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt.
Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass es im Rahmen der Auftragsausführung nicht zulässig ist, Personen, Unternehmen oder Einrichtungen mit einem Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k der genannten Verordnung als Unterauftragnehmer oder Lieferanten einzusetzen, sofern auf eine solche Person, ein solches Unternehmen oder eine solche Einrichtung mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat mittels der im "Formblatt Erklärung EU-Sanktionen gegenüber Russland" vorgesehenen Eigenerklärung nachzuweisen, dass er bzw. ihre Mitglieder nicht zu dem in der Verordnung genannten Personenkreis mit Bezug zu Russland gehört.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung