Die Reinigung erfolgt als biologisch-mechanische Tiefenreinigung von Sand- (Spielsand, Fallschutzsand) und Kiesflächen nach dem TÜV-geprüften Verfahren "Original-Sandmaster-Spielsandpflege" mit automatischem Mess- und Aufzeichnungsverfahren "SM-Control" oder einem in allen Belangen gleichwertigen Verfahren.
Die Gleichwertigkeit ist anhand folgender Parameter nachzuweisen:
Grundsätzliche Spezifikation:
Um im Zuge der biologisch-mechanischen Tiefenreinigung auch eine ausreichende Kontamination der anaeroben Mikroflora mit Luft-sauerstoff zu gewährleisten, ist eine Filtrationstechnik anzuwenden, deren Wirksamkeit hinsichtlich seiner hygienischen Effizienz durch wissenschaftliche Langzeit-Analysen und TÜV-Zertifikat zweifelsfrei zu belegen ist. Sicherzustellen ist ferner die Beseitigung von Tier-Exkrementen jeglicher Konsistenz in der Weise, dass
diese nicht zerrüttelt und möglichst ebenso komplett aus dem Sand entfernt werden, wie auch andere organische
und anorganische Verunreinigungen (z.B. Zigarettenkippen, Glasscherben, Drogenspritzen etc.).
Technische Spezifikation:
Für die technische Umsetzung dieser verfahrensspezifischen Wirkungen und Ergebnisse sind nur Sandreinigungsgeräte
einzusetzen, bei welchen der Sand durch ein senkrecht stehendes Sieb (ohne Rüttel- und Schürfeffekt) geworfen wird und somit ein Zerfleddern von Weichsubstanzen beim Aufprall verhindert wird. Der Einsatz von chemischen und thermischen Behandlungen sowie Fräsen ist nicht zulässig. Gefordert ist ferner eine maximale Gesamtbreite von 95 cm mit innenliegenden Rädern bei einer Antriebsleistung von mindestens 25 PS. Kettenfahrzeuge
sind nicht zulässig.
Die vertragsgemäßen Leistungen sind mittels eines voll-elektronischen, automatischen Mess- und Aufzeichnungsverfahrens
bis in eine Tiefe von konstant 40 cm (bei ausreichender Schütttiefe) zu überwachen und durch Computer-Ausdruck nachzuweisen. Das vom Qualitätssicherungssystem, Typ SM-Control, oder einem gleichwertigen System erstellte Messprotokoll, muss mindestens die tatsächlich gereinigte Sandmenge (in m³) sowie die durchschnittliche
Reinigungstiefe (in cm) je Sand-/Kiesfläche enthalten.
Diesem Verfahren zu Grunde liegen muss ein vorzulegender Technischer Bericht des TÜV, der bestätigt, dass
- das gereinigte Sandvolumen ermittelt und ausgewiesen wird
- entsprechende Qualitätsaufzeichnungen geschaffen werden
- die Dokumentation von Reinigungsarbeiten die Basis für deren Rückverfolgung darstellt
- die hygienische Effizienz durch wissenschaftliche Langzeitanalysen nachweisbar ist
- die Sandreinigung den Sandaustausch im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ersetzen kann.
Darüber hinaus sind folgend Nachweise vorzulegen:
- technische Beschreibung des Reinigungsverfahren
- Beschreibung des Mess- und Aufzeichnungsverfahrens
- beispielhafte Messprotokolle
- Nachweis, dass für die Erfüllung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen eine EU-Konformitätsbescheinigung
(CE-Zertifizierung), höchstens 5 Jahre alt und nach den neuesten Maschinenrichtlinien vorliegt
- Nachweis, das ein Steuerungskonzept vorliegt, das die Fahrbewegung der Maschine nur im Handbetrieb ohne
Selbsthaltung erlaubt (z.B. anhand einer regelkonformen Totmannschaltung)
- Nachweis der Abnahme der Maschinen durch die Berufsgenossenschaft
Die für die Gleichwertigkeit nachzuweisenden Parameter und Spezifikationen finden sich auch in der Leistungsbeschreibung im Abschnitt Verfahren. Wird ein gleichwertiges Verfahren angeboten, obliegt es dem Bieter, die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Für die Einzelabrufe gelten üblicherweise folgende Ausführungsfristen:
Beachvolleyballanlagen: 01.03. bis 31.03.
alle anderen Sand-/ Kiesflächen: 01.03. bis 30.06.
des jeweiligen Jahres.