Qualifizierter Krankentransport für die Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.01.2025
20.01.2025 10:00 Ortszeit
20.01.2025 10:01 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
12-12992262150119-98
Friedrich-Ebert-Str.79/81
14469
Potsdam
Deutschland
DE404
zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
+49 331289-0

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
t:03318661719
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
Vergabekammer@MWAE.Brandenburg.de
+49 331866-1610
+49 331866-1652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85140000-2
75251000-0
75250000-3
85143000-3
34114121-3
75252000-7
34114110-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Rettungsdienst umfasst nach § 2 Abs. 1 BbgRettG die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen sowie den qualifizierten Krankentransport als öffentliche Aufgabe. Zum Rettungsdienst gehört weiterhin die Durchführung von Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen (MANV/MANE).

Der qualifizierte Krankentransport ist gemäß § 3 Abs. 4 BbgRettG die Beförderung von sonstigen kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten sind. Sie müssen nach ärztlicher Beurteilung der fachgerechten Betreuung oder eines besonders ausgestatten Krankentransportfahrzeuges bedürfen.

Ein Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten liegt gemäß § 3 Abs. 5 BbgRettG vor, wenn so viele Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zu versorgen sind, dass über die reguläre Grundversorgung hinaus ein besonderes Vorgehen zur Gefahrenabwehr erforderlich wird, um die Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zeitgerecht notfallmedizinisch zu versorgen.

Die Landeshauptstadt (LH) Potsdam, Friedrich-Ebert-Str.79/81, 14469 Potsdam beabsichtigt dementsprechend als Träger des Rettungsdienstes (RD), gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 (bei Bedarf auch 1 und 3) Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz - BbgRettG) die im Rettungsdienstbereichsplan dargelegten Vollzugsaufgaben für den qualifizierten Krankentransport durch Fahrzeuge und Personal auf anerkannte Hilfsorganisationen oder private Dritte in eigener Niederlassung zu übertragen.

Vergeben werden soll die Durchführung der in § 2 Abs. 1 Nr. 2 BbgRettG bestimmten Aufgabe des qualifizierten Krankentransportes für den Rettungsdienstbereich der LH Potsdam. Im Bedarfsfall sollen nach Maßgabe der integrierten Regionalleitstelle Nordwest (IRLS NW) auch Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BbgRettG (Notfallrettung und Mitwirkung bei einem Massenanfall von Verletzten MANV und Erkrankten MANE) erbracht werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der AG überträgt die Durchführung des qualifizierten Krankentransportes in dem nachfolgend dargestellten Umfang. Während der dargestellten Zeiten ist die geforderte Vorhaltung dauerhaft wie unterbrechungsfrei sicherzustellen. Die angegebenen Einsatzzahlen sind lediglich ein statistischer Anhaltspunkt und können nicht garantiert werden. Die Disposition erfolgt nach vorliegenden Anforderungen und wird durch die IRLS NW koordiniert.

KTW 1
Rettungsmittel: 1 KTW Typ A2 mit einzelnen Anforderungen Typ B
Standort: eigener Standort des Leistungsnehmers
Einsatzbereich: nach Disposition durch die integrierte RLS NW gesamtes Stadtgebiet Landeshauptstadt Potsdam
Äquivalent KTW 1/85-1 2 Rettungssanitäter
Vorhaltezeit: Mo. - Fr. 06:45 - 18:45 Uhr ohne Feiertage
Wochenstunden KTW 60
prognostizierte Anzahl der Einsätze pro Jahr: ca 1300

KTW 2
Rettungsmittel: 1 KTW Typ A2 mit einzelnen Anforderungen Typ B
Standort: eigener Standort des Leistungsnehmers
Einsatzbereich: nach Disposition durch die integrierte RLS NW gesamtes Stadtgebiet Landeshauptstadt Potsdam
Äquivalent KTW 1/85-2 2 Rettungssanitäter
Vorhaltezeit: Mo. - So. 08:00 - 20:00 Uhr einschließlich Feiertage
Wochenstunden KTW 84
prognostizierte Anzahl der Einsätze pro Jahr: ca 1500

Der AN kann durch den Fachbereich Feuerwehr im Bedarfsfall auch zu Großschadensereignissen und außergewöhnlichen Lagen (MANV/MANE) sowie als First Responder in der Notfallrettung, innerhalb der Vorhaltezeit, herangezogen werden. Dies wird lediglich in einem geringen Umfang erforderlich werden.

Der AG behält sich vor, eine Anpassung des täglichen Leistungszeitraumes während der Vertragslaufzeit vorzunehmen, insbesondere bei Änderung des Rettungsdienstbereichsplanes oder unvorherzusehender Auswirkungen durch Änderung gesetzlicher Regelungen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.04.2025
31.03.2029
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469
Potsdam
Deutschland
DE404

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Bei der Wertung des Preises wird der Preis in Punkte umgerechnet und mit 70% gewichtet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Punkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet. Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel:

Preispunkte = (100 - 100 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot))

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Darlegung des Ausfallsicherungskonzeptes

Darlegung des Ausfallsicherungskonzeptes

Gemäß Leistungsbeschreibung Punkt 2,9:
Die oder der Auftragnehmer stellen zur Sicherstellung des qualif. KTW qualifiziertes Personal gemäß § 6 Abs. 1, und 4 LRDPVzur Besetzung der KTW zur Verfügung. Der Auftragnehmer muss jederzeit über ausreichendes, für die Aufgabenerfüllung fachlich und gesundheitlich geeignetes und zuverlässiges Personal verfügen, so dass sichergestellt ist, dass die unter Ziff. 2.2 für die jeweiligen Krankentransportwagen festgelegten Vorhaltezeiten vollständig abgedeckt werden. Die eingesetzten Personen (mind. Rettungssanitäter:innen) müssen zudem über die ausreichende soziale, persönliche und methodische Kompetenz zur Ausübung des Dienstes verfügen.

! ! ! WICHTIG ! ! !
Ausschluss aus dem Verfahren: Der AG möchte eine hohe Ausfallsicherheit der Leistungserbringung sicherstellen. Aus diesem Grund werden qualitativ unzureichende Angebote für einen möglichen Zuschlag nicht berücksichtigt. Für die weitere Berücksichtigung des Angebots im Wertungsprozess sind im Wertungskriterium Qualität mindestens 60 Qualitätsleistungspunkte (QLP) zu erreichen. Werden weniger QLP erreicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

In den Unterkriterien der Qualität 2.1 - 2.3 kann jeder Bieter bis zu 4 Wertungspunkte erhalten. Diese Wertungspunkte werden im nächsten Schritt durch Multiplikation mit dem individuellen Gewichtungsfaktor bei jedem der drei Qualitätsunterkriterien in Qualitätsleistungspunkte umgerechnet. Anschließend wird die Summe aus diesen drei Ergebnissen gezogen. Die erreichte Punktzahl der Leistungsqualität des Bestbieters wird im nächsten Schritt durch einen individuellen Gewichtungsfaktor auf 100 angepasst. Alle anderen Bieter die die Mindestanforderungen von 60 LQPs erreicht haben, werden im Verhältnis zum Bestbieter ebenfalls mit diesen Gewichtungsfaktor multipliziert, um das Verhältnis der einzelnen Bieter zueinander zu gewährleisten und das Gesamtgewichtungsverhältnis von Preis und Qualität nicht zu verzerren. Anschließend erfolgt die Überführung in die Gesamtwertungstabelle (obere Tabelle im Reiter Bewertungsmatrix) indem die Gesamtqualitätspunktzahlen der verbliebenden Bieter mit dem Faktor 0,3 multipliziert werden.

Punkt 2.1 - Sicherung der ständigen Erfüllung der geforderten Leistung (max.: 50 QLP)

0 Wertungspunkte = 0 Qualitätsleistungspunkte
1 Wertungspunkt = 12,5 Qualitätsleistungspunkte
2 Wertungspunkte = 25 Qualitätsleistungspunkte
3 Wertungspunkte = 37,5 Qualitätsleistungspunkte
4 Wertungspunkte = 50 Qualitätsleistungspunkte

Punkt 2.2 - Erläuterung der Rückfallebenen (max.: 30 QLP)

0 Wertungspunkte = 0 Qualitätsleistungspunkte
1 Wertungspunkt = 7,5 Qualitätsleistungspunkte
2 Wertungspunkte = 15 Qualitätsleistungspunkte
3 Wertungspunkte = 22,5 Qualitätsleistungspunkte
4 Wertungspunkte = 30 Qualitätsleistungspunkte

Punkt 2.3 - Alarmierungswege: Aufbau und Sicherstellung der Kommunikationswege zur Benachrichtigung des eingesetzten Personals (max.: 20 QLP)

0 Wertungspunkte = 0 Qualitätsleistungspunkte
1 Wertungspunkt = 5 Qualitätsleistungspunkte
2 Wertungspunkte = 10 Qualitätsleistungspunkte
3 Wertungspunkte = 15 Qualitätsleistungspunkte
4 Wertungspunkte = 20 Qualitätsleistungspunkte

! ! ! WICHTIG ! ! !
Ausschluss aus dem Verfahren: Der AG möchte eine hohe Ausfallsicherheit der Leistungserbringung sicherstellen. Aus diesem Grund werden qualitativ unzureichende Angebote für einen möglichen Zuschlag nicht berücksichtigt. Für die weitere Berücksichtigung des Angebots im Wertungsprozess sind im Wertungskriterium Qualität mindestens 60 Qualitätsleistungspunkte (QLP) zu erreichen. Werden weniger QLP erreicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Weitere Informationen zu Anforderungen und Bewertungsmaßstäben des Ausfallsicherungskonzeptes können aus den Vergabeunterlagen, speziell aus der Leistungsbeschreibung und der Bewertungsmatrix, entnommen werden.

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR6TNQ

Einlegung von Rechtsbehelfen

§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.

(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.

(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen-unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.

(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurückgegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweisen und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:

1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nichtberücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.

(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.

(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

49
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Öffnung nach §55 VgV

Nachforderung

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Nachforderungen entsprechend § 56 (2), (3) VgV

Bedingungen

Ausschlussgründe

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

gemäß §§123,124 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister

Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den
Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten
haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den
Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. §150a I Nr. 4 GewO anzufordern.

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungsleihe

Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die
Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt
sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen
Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123
ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen (sofern einschlägig).

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungsleihe

Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die
Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt
sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen
Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123
ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen. (sofern einschlägig).

Eignungskriterium

Sonstiges
Bietergemeinschaft

ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber
dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter
Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als
Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU
Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung) sowie ggf. Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung
Ausschlussgründe) (sofern einschlägig)

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachunternehmer

ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des
Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 4.3 EU)
Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe) (sofern einschlägig), ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer
(Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) (sofern einschlägig und der Nachunternehmer
bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist), ggf. Erklärung durch Nachunternehmer zu
§§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe). (sofern einschlägig und der
Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist)

Eignungskriterium

Sonstiges
Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) Im Falle einer Bewebrer-/Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtiger Vertretung

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) - für
Bieter - ggf. Bietergemeinschaften - ggf. für Nachunternehmmer - ggf. für Eignungsverleiher
(2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3)
(3)ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen
nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4)
(4) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung