Darlegung des Ausfallsicherungskonzeptes
Gemäß Leistungsbeschreibung Punkt 2,9:
Die oder der Auftragnehmer stellen zur Sicherstellung des qualif. KTW qualifiziertes Personal gemäß § 6 Abs. 1, und 4 LRDPVzur Besetzung der KTW zur Verfügung. Der Auftragnehmer muss jederzeit über ausreichendes, für die Aufgabenerfüllung fachlich und gesundheitlich geeignetes und zuverlässiges Personal verfügen, so dass sichergestellt ist, dass die unter Ziff. 2.2 für die jeweiligen Krankentransportwagen festgelegten Vorhaltezeiten vollständig abgedeckt werden. Die eingesetzten Personen (mind. Rettungssanitäter:innen) müssen zudem über die ausreichende soziale, persönliche und methodische Kompetenz zur Ausübung des Dienstes verfügen.
! ! ! WICHTIG ! ! !
Ausschluss aus dem Verfahren: Der AG möchte eine hohe Ausfallsicherheit der Leistungserbringung sicherstellen. Aus diesem Grund werden qualitativ unzureichende Angebote für einen möglichen Zuschlag nicht berücksichtigt. Für die weitere Berücksichtigung des Angebots im Wertungsprozess sind im Wertungskriterium Qualität mindestens 60 Qualitätsleistungspunkte (QLP) zu erreichen. Werden weniger QLP erreicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
In den Unterkriterien der Qualität 2.1 - 2.3 kann jeder Bieter bis zu 4 Wertungspunkte erhalten. Diese Wertungspunkte werden im nächsten Schritt durch Multiplikation mit dem individuellen Gewichtungsfaktor bei jedem der drei Qualitätsunterkriterien in Qualitätsleistungspunkte umgerechnet. Anschließend wird die Summe aus diesen drei Ergebnissen gezogen. Die erreichte Punktzahl der Leistungsqualität des Bestbieters wird im nächsten Schritt durch einen individuellen Gewichtungsfaktor auf 100 angepasst. Alle anderen Bieter die die Mindestanforderungen von 60 LQPs erreicht haben, werden im Verhältnis zum Bestbieter ebenfalls mit diesen Gewichtungsfaktor multipliziert, um das Verhältnis der einzelnen Bieter zueinander zu gewährleisten und das Gesamtgewichtungsverhältnis von Preis und Qualität nicht zu verzerren. Anschließend erfolgt die Überführung in die Gesamtwertungstabelle (obere Tabelle im Reiter Bewertungsmatrix) indem die Gesamtqualitätspunktzahlen der verbliebenden Bieter mit dem Faktor 0,3 multipliziert werden.
Punkt 2.1 - Sicherung der ständigen Erfüllung der geforderten Leistung (max.: 50 QLP)
0 Wertungspunkte = 0 Qualitätsleistungspunkte
1 Wertungspunkt = 12,5 Qualitätsleistungspunkte
2 Wertungspunkte = 25 Qualitätsleistungspunkte
3 Wertungspunkte = 37,5 Qualitätsleistungspunkte
4 Wertungspunkte = 50 Qualitätsleistungspunkte
Punkt 2.2 - Erläuterung der Rückfallebenen (max.: 30 QLP)
0 Wertungspunkte = 0 Qualitätsleistungspunkte
1 Wertungspunkt = 7,5 Qualitätsleistungspunkte
2 Wertungspunkte = 15 Qualitätsleistungspunkte
3 Wertungspunkte = 22,5 Qualitätsleistungspunkte
4 Wertungspunkte = 30 Qualitätsleistungspunkte
Punkt 2.3 - Alarmierungswege: Aufbau und Sicherstellung der Kommunikationswege zur Benachrichtigung des eingesetzten Personals (max.: 20 QLP)
0 Wertungspunkte = 0 Qualitätsleistungspunkte
1 Wertungspunkt = 5 Qualitätsleistungspunkte
2 Wertungspunkte = 10 Qualitätsleistungspunkte
3 Wertungspunkte = 15 Qualitätsleistungspunkte
4 Wertungspunkte = 20 Qualitätsleistungspunkte
! ! ! WICHTIG ! ! !
Ausschluss aus dem Verfahren: Der AG möchte eine hohe Ausfallsicherheit der Leistungserbringung sicherstellen. Aus diesem Grund werden qualitativ unzureichende Angebote für einen möglichen Zuschlag nicht berücksichtigt. Für die weitere Berücksichtigung des Angebots im Wertungsprozess sind im Wertungskriterium Qualität mindestens 60 Qualitätsleistungspunkte (QLP) zu erreichen. Werden weniger QLP erreicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Weitere Informationen zu Anforderungen und Bewertungsmaßstäben des Ausfallsicherungskonzeptes können aus den Vergabeunterlagen, speziell aus der Leistungsbeschreibung und der Bewertungsmatrix, entnommen werden.