Eigenerklärung über mindestens Eigenerklärung über mindestens zwei (2) unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten drei (3) Jahren (rückwirkend ab Ende Angebotsfrist), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind: Vergleichbar meint hier, dass jede der zwei (2) Referenzen Umzugsdienstleistungen nachweisen muss.
Darüber hinaus muss jede der zwei (2) Referenzen einen Auftragswert von mindestens 200.000 Euro netto innerhalb eines Abrechnungszeitraums von maximal einem (1) Jahr belegen.
Noch laufende Aufträge werden berücksichtigt, soweit ein Abrechnungszeitraum von mindestens zwölf (12) Monaten erbracht wurde.
Die Einreichung von mehr als zwei (2) Referenzen führt nicht zu einer höheren Chance, den Auftrag zu erhalten. Sofern mehr als zwei (2) Referenzen eingereicht wird, werden die besten zwei (2) Referenzen zur Feststellung der Eignung herangezogen.
Anzugeben sind für jede der mindestens zwei (2) Referenzen:
Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum (von-bis), Auftragswert netto pro Abrechnungszeitraum (maximal ein Jahr) EUR/ Abrechnungszeitraum (von-bis),
Beschreibung der Leistung, Auftraggeber, Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail
u. Telefonnummer), Vorgangsnummer (sofern bekannt).
(Formular 4.6 Referenzen Unternehmen)