Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung einer Software zum Eigenbetrieb durch den Auftraggeber für die vollständige Abbildung aller arbeitsschutzrelevanten Informationen und Prozesse. Hierfür muss das Produkt den Funktionsumfang (siehe 3. Funktionale Anforderungen) bereitstellen und eine vollständige Umsetzung der geplanten technischen Anforderungen (siehe 4. Rahmenbedingungen und 5. Technische Anforderungen der Leistungsbeschreibung) sicherstellen.
Mit dem bezuschlagten Auftragnehmer wird der den Vergabeunterlagen beigefügte EVB-IT Systemlieferungsvertrag abgeschlossen. Es wird ein Dienstleister (Auftragnehmer) gesucht, der im Auftrag der LHP (Auftraggeber) die folgenden Leistungen übernimmt:
1.1.2 Leistungen bis zur Abnahme
In der Projektphase zur Umsetzung der Software (Leistungen bis zur Abnahme) handelt es sich dabei um die Leistungen:
a) Dauerhafte Softwareüberlassung (LHP)
Die erforderliche Lizenzierung geht aus dem unter Punkt 7.3 näher beschriebenen Mengengerüst hervor:
- Lizenzen für Nutzer*innen der LHP:
o 2800 Mitarbeitende
o 300 Key-User (Führungskräfte)
o 2 Administration-User
b) Technische Installation, Anpassung, Customizing und Konfiguration inklusive Konzeption und Dokumentation (inklusive IT-Sicherheitskonzept für die angebotene Software)
c) Schnittstelle zur Personalsoftware LOGA HR
d) E-Mail-Schnittstelle (MS Exchange)
e) Konzeption, Planung und Durchführung des Testverfahrens
f) Durchführung von Schulungen
g) Projektmanagement
Die Leistungen bis zur Abnahme sind als Werkleistungen zu einem Pauschalfestpreis zu erbringen.
1.1.3 Leistungen nach der Abnahme
Des Weiteren sind durch den Auftragnehmer nach der Abnahme die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Störungsannahme und -behebung sowie Anwendungsbetreuung gemäß Punkt 10.2 und 10.3 für 48 Monate
- Zusätzlich muss gemäß Punkt 10.4 ein sukzessiv abrufbares Dienstleistungskontingent für maximal 20 Dienstleistungstage (ein Dienstleistungstag entspricht 8 Stunden) ab Projektstart für den gesamten Vertragszeitraum auf Grundlage des angebotenen Preises je Dienstleistungstag und (-stunde) angeboten werden. Es wird ein Festpreis für einen Dienstleistungstag vereinbart, der für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit verbindlich festgelegt wird.
1.1.4 Optionale Leistungen nach der Abnahme
Für den Auftraggeber besteht die einmalige Option, die Störungsannahme und -behebung sowie Anwendungsbetreuung gemäß Punkt 10.2 und 10.3 um weitere 24 Monate zu verlängern.
Für den Fall einer Vertragsverlängerung, wird vom Auftragnehmer, ein Kontingent von weiteren 10 Dienstleistungstagen angeboten. Der Auftraggeber behält sich vor, diese DL-Tag/Std bei Bedarf zu beauftragen. Zu vergüten ist nur die vertragsgemäß erbrachte Leistung der tatsächlich abgerufenen Menge. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der Gesamtmenge. Dieses Dienstleistungskontingent soll u.a. für Customizing des Systems und Change Requests (siehe 10.4) verwendet werden.
Dazu gehören:
- Layout-Anpassungen von Frontend- und Backend-Systemen,
- Konfiguration und Anpassungen von Formularen (inkl. Feldern und Logik),
- Bereitstellung von Schnittstellen,
- Anpassung von bestehenden Funktionen und
- Erstellung von neuen System- und Programmfunktionen (inkl. Applikations- und Datenbanklogik).
1.2 Abgrenzung der Beschaffung
Nicht Gegenstand dieser Vergabe sind:
- die Erstellung von Inhalten, welche über das System veröffentlicht werden sollen;
- Bereitstellung von Hardware;
- Anbindung einer virtuellen Poststelle;
- Anbindung der qualifizierten elektronischen Signatur.