Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen, sofern keine Präqualifizierung vorliegt: -
mindestens drei geeignete, in den letzten 36 Monaten erbrachte, Referenzen mit folgenden Angaben: - des
Auftraggebers, - der Objektart, - der Auftragssumme pro Jahr in Euro, - der erbrachten Leistungen -
- des Ansprechpartners oder der Abteilung, - der Telefonnummer und - der
Vertragslaufzeit gemäß dem beigefügten Vordruck (diese sollten mindestens die Größenordnung der ausgeschriebenen
Leistung entsprechen und mit dieser vergleichbar sein). - Kalkulation der Stundenverrechnungssätze gemäß dem in den
Vergabeunterlagen beigefügten Muster für die Kalkulation der Stundenverrechnungssätze; - Erklärung zur Umsetzung der betrieblichen Qualitätssicherung (§ 46
Abs.3 VgV) gemäß dem beigefügten Vordruck; - Eigenerklärung zu 5. EU Sanktionspaket RUS Sanktionen. Wenn der
Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, ist folgende Erklärung mit dem Angebot vorzulegen: - Leistungsübersicht
Nachunternehmer.