Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die für die Mangelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Schlussabrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich beauftragter Nachträge. Frist für die Stellung der Sicherheiten: 18 Werktage nach Vertragsschluss gem. § 17 Abs. 7 VOB/B.
Betriebshaftpflichtversicherung
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit folgenden Mindestdeckungssummen über die
Vertragslaufzeit (inkl. Gewährleistungszeitraum):
1. Personenschäden: 2,5 Mio. Euro
2. Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden: 2,5 Mio. Euro