Hinweis zu den Formularen:
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen (fast) keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden.
Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des
Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Auch in den Formularen "4.1 Eigenerklärung", "4.3 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe", "4.4 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" und "5.3 + 5.4 Vereinbarung Mindestanforderungen" genügt es, die Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss.
Bei Bietergemeinschaften kann das Formular 4.2 alle wesentlichen Angaben enthalten, die Unterschrift kann auf Nachforderung
nachgereicht werden.
Es dürfen keine Veränderungen an den Formblättern vorgenommen werden. Das Angebot darf nicht unter der Rubrik "Kommunikation" abgelegt werden, dies führt zum Ausschluss.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.